StartseiteFaktillon Fakt des Tages (33) 27.2.25 Zu weiteren Fakten Bahnreisende haben Anspruch auf Entschädigung, wenn der Zug nicht mit der erwarteten Verspätung am Zielort ankommt. Artikel mit Freunden teilen: Facebook Twitter WhatsApp E-Mail Link kopieren Telegram Mastodon Threema LinkedIn