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Joseph Haydn verbietet CDU Nutzung von deutscher Nationalhymne bei Wahlkampfveranstaltungen

Eisenstadt, Berlin (dpo) - Die CDU darf die deutsche Nationalhymne nicht länger bei Wahlkampfveranstaltungen nutzen. Der österreichische Komponist Joseph Haydn, aus dessen Feder die berühmte Melodie stammt, untersagte die Verwendung, wie sein Anwalt mitteilte.

"Ich weise diese Vereinnahmung meiner Komposition durch die CDU zurück", heißt es in einem offiziellen Statement. "Ihre Werte sind nicht meine Werte."

Immer wieder soll das 1797 uraufgeführte Stück auf Wahlkampfveranstaltungen der Union abgespielt worden sein.

Haydn forderte in einem Schreiben die CDU und ihre Jugendorganisation Junge Union auf, es künftig zu unterlassen, seine Komposition für Wahlwerbezwecke der CDU zu nutzen, öffentlich aufzuführen oder anderweitig zu verbreiten.

Zudem müsse die bisherige Verbreitung online gelöscht werden. Man behalte sich weitere juristische Schritte vor.

Haydn ist nicht der erste Künstler, der sich gegen eine Vereinnahmung durch die CDU wehrt. Zuvor verbot bereits Superstar Herbert Grönemeyer die Nutzung seines Songs "Zeit, dass sich was dreht", während die Komponistin und Produzentin Iris Gruttmann anwaltlich durchsetzen ließ, dass Friedrich Merz nicht mehr zum Song "Schnappi, das kleine Krokodil" die Bühne betritt.

dma, ssi, dan; Foto Merz: Shutterstock
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