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Sie fragen, der Postillon antwortet: "Bis zu welchem Alter muss man zu einem Kind, das aufstößt, sagen 'Ein feines Bäuerchen hast du gemacht' und ab wann heißt es 'Alte Sau'?"

In unserer Ratgeber-Rubrik "Sie fragen, der Postillon antwortet" gehen wir Alltagsproblemen auf den Grund. Ein Team anerkannter Experten aus allen Fachgebieten freut sich, Ihnen weiterhelfen zu können.

Heute will Ulrich T. (51) aus Rabeneck-Welselstal wissen:

"Bis zu welchem Alter muss man zu einem Kind, das aufstößt, sagen "Ein feines Bäuerchen hast du gemacht" und ab wann heißt es "Alte Sau"?"

Benimmlehrerin und Gesellschaftsexpertin Britta von Solmeck antwortet:

Das ist eine Frage, die mir im Alltag sehr oft begegnet, weil hier sehr viel Unsicherheit besteht. Immerhin möchte man weder ein Kind kränken, das vielleicht noch nicht alle seine Körperfunktionen voll unter Kontrolle hat, noch es zu unmanierlichem Verhalten animieren.

Tatsächlich ist das Alter, in dem man von "Ein feines Bäuerchen hast du gemacht" auf "Alte Sau" wechselt, laut Knigge auf genau 5½ (also 5 Jahre, 182 Tage und 12 Stunden) festgelegt.

Hören Sie ein Kind rülpsen, bei dem Sie sich nicht sicher sind, dass es diese Schwelle bereits überschritten hat, empfiehlt es sich, zunächst höflich bei ihm nachzufragen, wie alt es ist, und erst dann entsprechend zu reagieren.

Stößt ein Kind exakt in dem Moment auf, in dem es 5½ wird, lautet die korrekte Formel: "Ein feines Bäuerchen hast du gemacht, du alte Sau".

Einen weiteren Wechsel gibt es danach nicht mehr. Der Begriff "Alte Sau" kann von da an bis ans Lebensende der rülpsenden Person verwendet werden.

Foto: Shutterstock

Haben auch Sie eine Alltagsfrage an den Postillon? Schreiben Sie uns an redaktion@der-postillon.com


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