Berlin (dpo) - Gute Nachrichten für Kleinstwagenbesitzer: Ab sofort erlaubt die Deutsche Bahn in ihren Züge neben der Mitnahme von Fahrrädern oder Kinderwagen auch die Mitnahme von Smarts.
"Dieser neuen Regelung ist natürlich eine eingehende Prüfung vorausgegangen", so eine Sprecherin des Konzerns. "Ein Smart verbraucht in der Regel so viel Platz wie ein handelsüblicher Rollkoffer oder ein mittelgroßer Kinderwagen. Es spricht daher nichts dagegen, unseren Fahrgästen das Reisen mit einem Smart zu gestatten."
Wer künftig seinen Smart mit auf eine Zugfahrt nehmen will, muss sich lediglich an den bestehenden Regeln für Fahrräder orientieren und beispielsweise im Nahverkehr eine Fahrrad-Tageskarte oder im Fernverkehr eine Stellplatzreservierung erwerben.
"Beim Reinheben des Smarts in den Wagen kann man sich bei Bedarf vom Zugpersonal helfen lassen", so die Sprecherin. "Wobei das eigentlich die meisten selbst schaffen dürften."
Der Motor des Smarts muss während der gesamten Zugfahrt abgestellt sein. Außerdem sollte die Handbremse gezogen sein, damit das Fahrzeug während der Fahrt nicht herumrutscht.
pfg, dan, ssi; Foto: Shutterstock/Imago