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Pilot weigerte sich, Chemtrails zu versprühen: Kündigung!

Nürnberg (dpo) - Ein Pilot der Lufthansa wehrt sich aktuell vor dem Arbeitsgericht Nürnberg gegen seine Kündigung. Der 36-Jährige hatte sich aus Gewissensgründen geweigert, während seiner Flüge Chemtrails zu versprühen.

Im Mai 2023 war dem erfahrenen Piloten Christoph W. fristlos gekündigt worden, nachdem sein Arbeitgeber entdeckte, dass W. bei einem Flug von Frankfurt nach Barcelona nicht wie vorgeschrieben den Schalter zur Aktivierung des Chemtrail-Sprühvorgangs betätigt hatte, sobald sich das Flugzeug auf Reiseflughöhe befand.

Zunächst hatte Christoph W. gegenüber der Lufthansa behauptet, er habe schlicht vergessen, den Schalter umzulegen. Nach einer internen Untersuchung musste er jedoch einräumen, die Chemtrail-Anlage bei mehr als 30 innereuropäischen Flügen nicht eingeschaltet zu haben.

Dadurch blieben in ganz Europa Millionen Menschen gesund, fruchtbar und nichtautistisch. Auch das Wetter in zahlreichen Regionen konnte so nicht termingerecht manipuliert werden.

"Der Lufthansa sind durch diese mutwillige Verletzung seiner Pflichten immense Kosten entstanden", erklärte die Anwältin der Airline vor Gericht. "Sie musste eine Vertragsstrafe im dreistelligen Millionenbereich an die geheime Weltregierung zahlen."

Zudem verlor die Fluggesellschaft die Chemtrail-Ausschreibung für das Jahr 2024 an den Konkurrenten Ryanair.

Der gekündigte Christoph W. betrachtet seine Entlassung dagegen als unrechtmäßig: "Ich bin Pilot geworden, weil ich das Fliegen liebe und nicht, um Menschen mit Chemie einzunebeln und ihr kritisches Denken auszuschalten", so der 36-Jährige vor Gericht. "Die an mich gestellten Anforderungen waren eindeutig rechtswidrig."

Laut Experten bestehen allerdings wenig Chancen, dass die Argumentation des Piloten vor Gericht Bestand hat. Schließlich beruft er sich auf Gesetze der nichtexistenten Bundesrepublik Deutschland – die vorsitzende Richterin der BRD GmbH dürfte dafür wenig Verständnis aufbringen.

jki, dan, ssi; Foto: Shutterstock
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