In unserer Ratgeber-Rubrik "Sie fragen, der Postillon antwortet" gehen wir Alltagsproblemen und -fragen auf den Grund. Unser Team anerkannter Experten aus allen Fachgebieten freut sich, Ihnen weiterhelfen zu können.
Heute will Nick T. (31) aus Oberunterau wissen:
"Darf ich "Office 365" eigentlich auch während eines Schaltjahres benutzen?"
Für den Postillon antwortet die Juristin Hedwig Bittmann:
"Nur bedingt. Wie der Name schon sagt, ist Office 365 (inzwischen in Microsoft 365 umbenannt) nur in herkömmlichen Jahren durchgängig verwendbar. Laut Vertrag ist der Betrieb von Office 365 am 29. Februar eines Schaltjahres ein Verstoß gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und wird in der Regel mit dem sofortigen Entzug der Lizenz geahndet.
Wer Office 365 am 29. Februar eines Schaltjahres zwingend nutzen möchte, muss gegenüber Microsoft nachweisen, das Produkt an mindestens einem anderen Tag desselben Jahres nicht verwendet zu haben, um 365 Tage nicht zu überschreiten. Dies erfolgt am besten durch ein notariell beglaubigtes Schreiben, in dem bestätigt wird, dass Sie an einem beliebigen Kalendertag vollständig auf die Nutzung von Office 365 verzichtet haben.
Sobald die Rechtsabteilung von Microsoft Ihr Anliegen bearbeitet hat und Ihnen grünes Licht gibt (in der Regel nach 4-12 Wochen), können Sie die Software am 29. Februar sorgenfrei einsetzen, ohne Sanktionen fürchten zu müssen.
Alternativ ist gegen einen kleinen Aufpreis von 50 Euro/Jahr auch Office 366 erhältlich. Allerdings raten Verbraucherschützer davon ab, da der Betrag auch in Nichtschaltjahren fällig wird."
Haben auch Sie eine Alltagsfrage an den Postillon? Schreiben Sie uns an redaktion@der-postillon.com
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