Bremen (dpo) - Wie gemein kann man sein! Immer, wenn Dominik Weik eine Sternschnuppe sieht, wünscht sich der Bremer, dass die Wünsche aller anderen Menschen, die sich ebenfalls gerade etwas wünschen, nicht in Erfüllung gehen. Nach eigenen Schätzungen hat der 35-Jährige so in den letzten Jahrzehnten im norddeutschen Raum die Erfüllung zehntausender Wünsche verhindert.
"Wieso sollten Wünsche von irgendwelchen random Leuten in Erfüllung gehen, nur weil sie gerade zufällig in den Himmel geschaut haben?" fragt Weik provokant. "Nicht mit mir! Die sollen mal schön selbst schauen, wie sie ihre Träume verwirklichen können."
Und Weik ist fleißig. Fast jede Nacht beobachtet er den Nachthimmel und sucht ihn akribisch nach Sternschnuppen ab. Sobald er eine entdeckt hat, schließt er die Augen und wünscht sich, dass die Wünsche aller anderen außer ihm nicht in Erfüllung gehen.
"Wenn es mal bewölkt ist, spare ich mir das natürlich", so Weik. "Dafür bin ich in besonders sternschnuppenreichen Nächten auch mal ein bisschen länger am Werk. Das Wissen, wie viele ich damit ärgere, ist mein innerer Antrieb."
Seine Arbeit scheint Wirkung zu zeigen: Immer mehr Menschen klagen über unerfüllte Wünsche. Ökonomen schätzen, dass der wirtschaftliche Schaden in Milliardenhöhe liegt.
Dennoch lässt sich juristisch nichts gegen Weiks Treiben unternehmen. "In Deutschland herrscht allgemeine Wunsch- und Begehrfreiheit", erklärt Rechtsanwältin Birte Schloheim. "Das ist ein grundgesetzlich verbrieftes Recht. Was er tut, ist also nicht verboten."
Der einzige Weg, den 35-Jährigen von seiner fiesen Wunsch-Nichterfüllungs-Wünscherei abzubringen, wäre also wohl, eine Wimper zu verlieren, die Augen zu schließen, sie wegzupusten und sich dabei zu wünschen, er würde mit dem Blödsinn aufhören.
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