In unserer Ratgeber-Rubrik "Sie fragen, der Postillon antwortet" gehen wir Alltagsproblemen und -fragen auf den Grund. Unser Team anerkannter Experten aus allen Fachgebieten freut sich, Ihnen weiterhelfen zu können.
Heute will Thomas S. aus Hoyerswinden wissen:
"Wenn ich an Verbrennungen sterbe, bekomme ich dann Rabatt im Krematorium?"
Für den Postillon antwortet Bestatterin Anke Scholz:
"Ja, viele Krematorien bieten in solchen Fällen einen Rabatt an. Dabei spielt es jedoch eine große Rolle, wie weit die Leiche bereits verbrannt ist. Verbrennungen ersten und zweiten Grades etwa werden in der Regel nicht rabattiert, da sie eher oberflächlich sind und damit dem Krematorium keine oder nur eine geringe Arbeitsersparnis bringen.
Bei Verbrennungen dritten Grades geben einige Krematorien Rabatte zwischen fünf und zehn Prozent. Verbrennungen vierten Grades werden oftmals mit einem Preisnachlass von 15 bis 50 Prozent bedacht – je nachdem, wie viel vom Leichnam noch übrig ist.
Davon, sich absichtlich anzuzünden, um Bestattungskosten zu sparen, rate ich dennoch aufgrund der hohen Verletzungsgefahr ab.
Wer dennoch nicht verzichten will, sollte sich vor seinem Ableben durch Brandverletzungen unbedingt bei seinem Wunschkrematorium erkundigen, um böse Überraschungen zu vermeiden."
Haben auch Sie eine Alltagsfrage an den Postillon? Schreiben Sie uns an redaktion@der-postillon.com
Erstveröffentlichung 1.5.23
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