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Wegen häufiger Sprengungen: Geldautomaten dürfen künftig nur noch in 1000 Meter Entfernung zu Siedlungen aufgestellt werden

Berlin (dpo) - Sicherheit geht vor: Weil es in Deutschland immer wieder zu Sprengungen von Geldautomaten durch Diebe kommt, hat die Bundesregierung nun einen Pflichtabstand für solche Geräte zu Siedlungen von 1000 Metern beschlossen.

"Aktuell stehen Geldautomaten vor allem in besonders vielfrequentierten Bereichen und meist in unmittelbarer Nähe zu Wohnungen", erklärt ein Sprecher des Innenministeriums. "Bei Sprengungen durch dreiste Kriminelle besteht dann nicht nur konkrete Verletzungsgefahr, sondern es kommt auch zu erheblicher Lärmbelästigung."

Um diesen gesundheitlichen Gefahren vorzubeugen, habe man nun entsprechende Abstandsregeln beschlossen. Geldautomaten dürfen somit ab sofort nur noch in mindestens 1000 Metern Entfernung zu bebauten Flächen aufgestellt werden.

Während die Regelung vor allem in ländlichen Gegenden leicht umsetzbar sein dürfte, kommt vor allem aus städtischen Gebieten Kritik. So müssen etwa Bankkunden in Ballungsräumen wie dem Ruhrgebiet künftig Wege von bis zu 18 Kilometern bis zum nächsten Geldautomaten in Kauf nehmen.

cla, ssi, dan
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