Ausnahmsweise: Reichsbürger sollen nach den Gesetzen des Deutschen Reichs hingerichtet werden

Berlin (dpo) - Es ist eine historische Ausnahme: Weil sie die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland nicht anerkennen, soll eine Gruppe von Reichsbürgern, die diese Woche wegen der Vorbereitung eines bewaffneten Staatsstreichs verhaftet wurde, gemäß den Gesetzen des Deutschen Reiches (1871-1945) hingerichtet werden. Das teilte der Generalbundesanwalt mit.

"Eigentlich ist die Todesstrafe seit 1949 abgeschafft", erklärte ein Sprecher des Bundesgerichtshofs. "Weil aber die mutmaßlichen Täter der festen Überzeugung sind, dass die Bundesrepublik Deutschland nicht existiert und somit immer noch die Gesetze des Deutschen Reiches gelten, wollen wir aus Respekt vor ihrer Weltanschauung hier eine Ausnahme machen."

Statt eines in solchen Fällen vom Rechtsstaat vorgesehenen Strafverfahrens werde man den selbsternannten "Reichsbürgern" einen kurzen Prozess machen, wie es im Deutschen Reich üblich war (vgl. z.B. Hinrichtung der vier Hafenarbeiter Jonny Dettmer, Fritz Fischer, Arthur Schmidt und Alfred Wehrenberg am 2. Mai 1934 wegen "Vorbereitung zum Hochverrat"). Mindestens 166 Menschen wurden zwischen 1871 und 1945 wegen Hochverrats hingerichtet, die meisten davon nach 1933.

"Wahrscheinlich werden die Rädelsführer mittels einer Guillotine enthauptet", so der Gerichtssprecher. "So war das im Deutschen Reich üblich. Es sei denn, sie wünschen, ganz puristisch mit dem Handbeil hingerichtet zu werden."

Die Richter des Bundesgerichtshofs hoffen, dass den "Reichsbürgern" die Enthauptung nach dem Recht des Deutschen Reiches eine Lehre sein wird und sie sich in Zukunft ganz genau überlegen, ob die Rechtsordnung der Bundesrepublik nicht doch erstrebenswerter ist.

ssi, dan; Hinweis: Erschien schon mal ähnlich.
Artikel mit Freunden teilen:
Neuere Ältere

Leserkommentare

Dieser Text sollte niemals angezeigt werden!