Berlin (dpo) - Im Streit darüber, ob homöopathische Mittel künftig noch durch gesetzliche Krankenkassen finanziert werden sollen, zeichnet sich ein Kompromiss ab. Einem neuen Gesetzesentwurf des Gesundheitsministeriums zufolge könnten Krankenkassen Globuli & Co. künftig nur noch mit einer Zuzahlung von 0,00000000001 Euro subventionieren.
"Vielfach wurde gefordert, Homöopathie komplett als Satzungsleistung zu streichen, aber so weit wollten wir dann doch nicht gehen", erklärte Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). "Im Gegenteil: Trotz der vermeintlichen Kürzung stärken wir im Endeffekt die Homöopathie, weil sich die Wirkung der Zuzahlung bei diesen geringen Beträgen sogar noch potenziert, also verstärkt."
Damit dürfte die Bezuschussung auch quantitativ in etwa der in homöopathischen Mitteln enthaltenen Wirkstoffmenge entsprechen.
Die Einsparungen im Gesundheitssystem dürften immens sein. Während etwa 2020 homöopathische Mittel noch mit etwa 6,7 Millionen Euro bezuschusst wurden, dürfte das Gesamtvolumen nach der Reform nur noch etwa 27 Cent pro Jahr betragen.
Wer ein homöopathisches Mittel verschrieben bekommt, kann die Rechnung also weiterhin bei seiner Krankenkasse einreichen. Allerdings verweisen die Kassen darauf, dass bei Beträgen unter 0,5 Cent üblicherweise abgerundet wird.
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