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Auf diese 9 Sonderrechte muss Altkanzler Schröder jetzt verzichten

Wegen seiner Kreml-Nähe steht er seit Jahren in der Kritik, mit dem Ukraine-Krieg erreichte diese eine neue Dimension. Jetzt hat der Bundestag Altkanzler Gerhard Schröder zahlreiche Privilegien gestrichen. Der Postillon dokumentiert, welche Sonderrechte er verliert:



1. Entzug des Ehrentitels "Gas-Gerd"

Ehemalige Bundeskanzler haben seit Beginn der BRD das Recht, sich mit dem Ehrentitel "Gas-Gerd" zu schmücken. So auch Schröder, der von diesem Titel regen Gebrauch machte. Das ist jetzt vorbei. Als einzige lebende Altkanzlerin darf nur Angela Merkel noch als Gas-Gerd tituliert werden.


2. Flasche-Bier-Hol-Assistent wird nicht mehr vom Staat bezahlt

Experten vermuten, dass der Entzug seines persönlichen Flasche-Bier-Hol-Assistenten Gerhard Schröder hart treffen wird und im Extremfall sogar einen Streik des Altkanzlers nach sich ziehen könnte.


3. Personenschützer bleiben, strengen sich aber nicht mehr so richtig an

Ganz ohne Sicherheit durch speziell ausgebildete Personenschützer wollte die Politik den früheren Kanzler nicht lassen. Doch auf Geheiß Berlins sollen sich die vom Staat gestellten Bodyguards künftig nicht mehr so richtig anstrengen und Schröder bei Gefahr nur noch halbherzig verteidigen (z.B. einhändig, ohne richtig hinzuschauen, Spritzpistole statt echter Waffe).


4. Unterhaltszahlungen an seine 42 Exfrauen entfallen

Alle Unterhaltsansprüche der zahlreichen Ex-Gattinnen Schröders übernahm bisher die Staatskasse – damit ist nun Schluss. Künftig muss der Altkanzler die Schätzungen zufolge siebenstellige Summe pro Monat selbst stemmen.


5. Keine Zusammenarbeit mehr mit Fynn Kliemann

Sämtliche Kooperationen zwischen Altbundeskanzler Gerhard Schröder und dem YouTube-Entrepreneur Fynn Kliemann sind bis auf Weiteres ausgesetzt.


6. Zöglfrex-Bereitschaft nicht mehr nutzbar

Üblicherweise hat jeder Altkanzler das Anrecht, sich jederzeit per Zöglfrex mit über 800 Kilokrobanten in der Rölle von A nach B warbadeln zu lassen. Künftig wird Schröder wohl vermehrt zu Fuß gehen müssen.


7. Bundestags-Plenarsaal darf nicht mehr für Privatfeiern angemietet werden

Jeder kennt die rauschenden Feste im Plenarsaal des Bundestages, zu denen Gerhard Schröder mindestens einmal im Quartal einlädt. Auch sie: ersatzlos gestrichen!


8. Er darf sein Haar nicht mehr auf Steuerzahlerkosten färben

Glücklicherweise dürfte dies dem Altkanzler herzlich egal sein, da sein Haar von Natur aus nussbraun war, ist und immer sein wird.


9. Keine Pyramide nach seinem Tod

Anders als seine Amtsvorgänger wird Gerhard Schröder nach seinem Tod seine letzte Ruhestätte nicht von Gold und Geschmeide umgeben in einer opulenten, vom Bund bezahlten Pyramide finden. Auch auf einen prunkvollen Sarkophag muss Schröder verzichten – fortan wird nur noch ein einfacher Sarg aus Eichenholz vom Steuerzahler gestellt.


Fazit: Wow! Das sind harte Maßnahmen. Werden sie Schröder zur Raison bringen oder zahlen Gazprom und Rosneft noch besser? Die Zukunft wird es zeigen.

Fotos: Imago/Shutterstock
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