Berlin (dpo) - Jetzt kommt es ganz dicke für alle, die mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson gegen Corona immunisiert wurden: Da eine Impfung mit Johnson & Johnson nicht mehr als vollständiger Impfschutz zählt, sind auch alle Einkäufe von entsprechend Geimpften, die während geltender 2G-Regeln im Einzelhandel gemacht wurden, ungültig und müssen zurückgegeben werden.
Mit verständnisvollen, aber deutlichen Worten erklärte Gesundheitsminister Karl Lauterbach heute, dass eine Rückabwicklung und damit eine Rückgabe aller von Johnson & Johnson-Geimpften unter der 2G-Regelung erworbenen Artikel unausweichlich ist: "Es heißt ganz klar 'genesen oder GEIMPFT'!", richtete der Gesundheitsminister das Wort direkt an alle Betroffenen. "Und genau das sind Sie, wie wir nun wissen, leider nicht. Es mag hart klingen, aber bitte geben Sie sofort alle Sachen wieder zurück, die Sie unter der 2G-Regel gekauft haben."
Andernfalls seien die jeweiligen Einzelhändler befugt, Anzeigen wegen Hausfriedensbruchs zu erstatten. Erste Ketten wie H&M, Zara oder Galeria Karstadt Kaufhof haben bereits entsprechende Verfahren eingeleitet. Dabei handelt es sich größtenteils um Einkäufe aus dem Jahr 2021. Betroffen sind auch Transaktionen, die unter einer 3G- oder 3G-Plus-Regel gemacht wurden.
Schwieriger gestaltet sich die Lage bei Konzert-, Museums- oder auch Restaurantbesuchen, die Johnson & Johnson-Geimpfte in den letzten Monaten unternommen haben. In diesen Fällen sollten Betroffene zumindest alle Fotos und Socia-Media-Posts zu den entsprechenden Veranstaltungen von persönlichen Accounts und elektronischen Geräten löschen, um sich nicht strafbar zu machen.
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