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Überblick: Das sind die neuen Corona-Regeln für den Herbst

Wie geht es mit Corona weiter? Dazu hat gestern wieder einmal die Bund-Länder-Konferenz getagt und sich neue Regelungen für den Herbst aus den Fingern gesogen. Doch was steht da eigentlich genau drin? Was die Beschlüsse für Sie konkret bedeuten, erfahren Sie hier:



Müssen wir uns jetzt echt so Plastikdinger ins Gesicht klemmen wie auf dem Foto?

Nee, das Bild haben wir zufällig auf Shutterstock gefunden und nur genutzt, weil wir hofften, dass dann möglichst viele aus Neugier auf den Artikel klicken.


Ah, ok. Bei mir hat's geklappt... Was ist die "3G-Regel"?

Um Impfgegner nicht zu erschrecken, hat die Regierung keine gefährliche 5G-, sondern nur eine harmlose 3G-Regel beschlossen. Diese besagt, dass in bestimmten Innenräumen ab dem 23. August nur noch Geimpfte, Genesene und Gnome Zutritt haben. Achtung: Die 3G-Regel sollte nicht mit der AHA+A+L-Regel (Abstand, Hyäne, Alltagsmaske, Appenzeller, Lüften) oder der ABBA-Regel (Agnetha, Björn, Benny, Anni-Frid) verwechselt werden.


Was wird aus den Gratis-Tests?

Ab 11. Oktober sollen Corona-Tests kostenpflichtig werden. Aber Vorsicht: Bezahlt werden kann nur in jugoslawischen Dinaren – eine Währung, die es bereits seit 2003 nicht mehr gibt. Damit soll es Ungeimpften zusätzlich erschwert werden, öffentliche Orte und Veranstaltungen aufzusuchen, für die Tests benötigt werden.


Wo gilt die Testpflicht?

Wer nicht Geimpft oder Genesen ist, muss sich darauf einstellen, dass für folgende Tätigkeiten und Veranstaltungen ein negatives Corona-Testergebnis Pflicht ist:

- Besuch von Hundefriseursalons

- Nächtliche Booty Calls

- Wurstsalat-Wettessen ab 12 Teilnehmern

- Kurz vor die Tür gehen, um Luft zu schnappen

- Drück-, Streif- und Lappjagden ab 8 Schrotflinten

- Duelle, Fehden und Scheidungen

In Kreisen, in denen die Inzidenz derzeit unter 35 liegt, kann die Testpflicht ausgesetzt werden, damit das auch so bleibt.


Brauche ich einen negativen Test, bevor ich Gulasch esse?

Nein. Gulasch ist aufgrund seiner hohen Köstlichkeit vom Grundgesetz besonders geschützt (§4.7 Die Würde des Gulaschs ist unantastbar.) und darf daher nicht mit Auflagen belegt werden (vgl. Verfassungsgerichtsbeschluss vom 3.12.2007). Der freie Verzehr von Gulasch bleibt damit weiterhin DAS einende Element zwischen Normalos, Maßnahmenkritikern, Geimpften, Impfgegnern, religiösen Fundamentalisten, Atheisten, Esoterikern, Rennradfahrern, Nazis und Linksextremisten.


Was ist mit Impfungen?

Die Regierung appelliert weiterhin eindringlich an alle Einwohner, sich möglichst schnell impfen zu lassen. Um eine Impfung noch attraktiver zu machen, sollen zudem ab Oktober weitere Anreize geschaffen werden. Dazu gehören neben Bratwürsten künftig auch Duftkerzen, Werbekugelschreiber und Sanifair-Wertbons.


Bleibt die Maskenpflicht?

In Bussen, Bahnen, Kutschen und Clownmobilen besteht weiterhin eine Maskenpflicht. Auch in Supermärkten wird das Tragen von Masken weiterhin erwartet – allerdings darf hier die Maske ab Oktober unter der Nase getragen werden (nur Geimpfte!).


Was gilt für Feiern und Veranstaltungen?

Für Feiern und Veranstaltungen gilt weiterhin: Trinken Sie möglichst viel Alkohol und halten Sie sich eher am Rand auf, um nicht in lästige Gespräche verwickelt zu werden.


Bleibt die Sieben-Tage-Inzidenz entscheidend?

Eigentlich sollte die Sieben-Tage-Inzidenz künftig eine geringere Rolle spielen, aber weil die BILD-Zeitung dagegen seit Monaten Stimmung macht, wurde nun aus Trotz beschlossen, sie doch beizubehalten – einfach nur, um Julian Reichelt zu ärgern.


Gilt das alles auch für Reichsbürger?

Da es verschiedene Reichsbürger-Strömungen gibt, werden die neuen Regelungen hier sehr unterschiedlich ausgelegt. Die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz gelten demnach auf folgenden Staatsgebieten:

- Freies Reich Donauwörth

- Deutsches Reich Uckermarck

- Reich von Kaiser Dieter Köchler (Geranienstraße 7, 50567 Köln)

- Exil-Reichsvertretung Böhmerswalde

Eingeschränkt gültig sind die neuen Regeln auf folgenden Staatsgebieten (genaueres entnehmen Sie der Homepage):

- Deutsches Heimatreich Sömmerda

- Freistaat Nordwestpreußen

- Exilregierung Hannover Süd

Nicht gültig sind die neuen Regeln in:

- Kommissarische Reichsregierung Westberlin

- Fürstentum Germania


Was wird aus der "epidemischen Notlage"?

Die sogenannte epidemische Notlage wird voraussichtlich weiterhin Bestand haben, bis die Regierung endlich ihre lange erwartete Coronadiktatur errichtet hat. Da dies jedoch in den Aufgabenbereich der Coronadiktatur-Taskforce unter der Leitung von Jens Spahn und Andreas Scheuer fällt, ist realistisch betrachtet mit einer Diktatur nicht vor 2029 zu rechnen.

ssi, dan; Foto: Shutterstock
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