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Nach monatelangem Homeschooling: Erste Eltern werden verbeamtet

Berlin (dpo) - Sie haben alle Kriterien erfüllt: Weil sie in der Corona-Pandemie immer wieder dazu gezwungen waren, ihre Kinder zu Hause zu unterrichten, sind heute in mehreren Bundesländern die ersten Eltern auf Lebenszeit verbeamtet worden. Sie beziehen jetzt einen Sold nach dem Bundesversoldungsgesetz und genießen weitere Vorteile.

"Herzlichen Glückwunsch zu Ihrem Eintritt in die Beamtenlaufbahn!", heißt es in einem Schreiben von Bildungsministerin Anja Karliczek, das zunächst an etwa 4000 Eltern bundesweit versandt wurde, die alle Voraussetzungen erfüllten. "Mit Ihrem engagierten Einsatz haben Sie sich gemäß aller Regeln für den Staatsdienst qualifiziert." 

Dem Brief beigelegt ist eine offizielle Ernennungsurkunde des jeweiligen Bundeslandes sowie speziell in Bayern ein Kruzifix zum Aufhängen in den Lehrräumen.

Der Grund für die Verbeamtung tausender Eltern ist § 354-17b des deutschen Bundesbeamtengesetzes. Er besagt, dass Personen, die die Arbeit von Lehrern verrichten, nach spätestens 350 Unterrichtsstunden verbeamtet werden müssen. So soll verhindert werden, dass freiberufliche Lehrkräfte langfristig schlechter gestellt bleiben als ihre verbeamteten Kollegen.

"Dem Staat bleibt hier rechtlich also gar nichts anderes übrig", erklärt Arbeitsrechtler Frank-Peter Problich. "Die Vermeidung dieses Szenarios war auch der Grund, warum die Schulen vor Weihnachten so lange offen blieben. Tatsächlich dürften in den nächsten Monaten je nach Lockdown-Länge sogar noch einmal rund 50.000 bis 400.000 Eltern folgen, die diese kritische Schwelle überschreiten und ebenfalls ins Beamtenverhältnis eintreten werden."

Verbeamtete Elternlehrkräfte werden künftig nach Besoldungsgruppe A 12 entlohnt und können mittelfristig bei entsprechender Qualifikation in den Rang eines Studienrates aufsteigen. Zudem sind sie mit ihrer Verbeamtung auf Lebenszeit praktisch unkündbar und genießen großzügige Urlaubsregelungen.

Gleichzeitig gehen mit der Verbeamtung aber auch Pflichten einher. So wird künftig in regelmäßigen Abständen ihre fachliche Leistung geprüft. Auch gilt nun für die Eltern wie für alle anderen Beamten nach Ablegung des Diensteids die Gehorsamspflicht. Streiks sind somit praktisch ausgeschlossen – auch und vor allem, wenn die Kinder mal wieder besonders nerven.

Bei Verstößen gegen das Beamtengesetz oder die Pflichten als Lehrkraft droht nachlässigen Eltern eine Strafversetzung in eine andere Familie.

pfg, dan, ssi; Foto: Shutterstock
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