Hamburg (dpo) - Wegen Verstößen gegen das Waffengesetz, Drogenbesitz und Körperverletzung musste sich der Rapper Gzuz vor dem Amtsgericht Hamburg verantworten. Nun erging das harte Urteil des Richters: Zur Strafe für seine Taten darf der 32-Jährige die nächsten 15 Jahre nur noch unter seinem echten bürgerlichen Namen Kristoffer Jonas Klauß auftreten.
"Zunächst wollten wir dem Antrag der Staatsanwaltschaft folgen und Sie zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilen", so der Richter während der Urteilsbekundung. "Doch dann wurde uns bewusst, dass Sie es als Rapper genau darauf anlegen und dadurch sogar Ihren Ruf aufwerten können."
Stattdessen verhängte das Gericht ein Verbot des Künstlernamens Gzuz. An seiner Stelle darf nur noch der echte Name Kristoffer Jonas Klauß verwendet werden, der über deutlich weniger Street Cred verfügt.
Unmittelbar nach der Urteilsverkündung sprang der Angeklagte auf, winselte um Gnade und bat darum, eingesperrt zu werden.
"Das ist natürlich bitter", schätzt Rappologe Gunnar Heinz das Urteil ein. "Der Name Kristoffer ist hart. Die Kombination Kristoffer Jonas ist noch härter. Aber in Kombination mit einem Nachnamen, der nicht nur nach 70er-Jahre-Onkel klingt, sondern auch noch ein Eszett beinhaltet, bedeutet das quasi Karriereende von Gzuz."
Auch die nach dem kalifornischen Mordparagrafen 187 benannte Hip-Hop-Gruppe "187 Straßenbande", als deren Mitglied der Angeklagte auftritt, darf künftig nur noch den Namen "0815 Rasselbande" führen.
Da der Rapper auf freiem Fuß bleibt, kündigte sein Veranstalter direkt nach der Urteilsverkündung die ersten Konzerte an. Bislang wurde für das anstehende Event "Fette Rhymes mit Kristoffer Jonas Klauß" bereits ein Ticket an eine Rentnerin aus Harburg verkauft.
dma, ssi, dan; Foto: dpa