Berlin (dpo) - Hat Heilpraktikerin Tamara K. mit ihrem Aufruf, den Reichstag zu stürmen, am Wochenende ihre Befugnisse überschritten? Denn wie die Bundesärztekammer jetzt klarstellte, sind Heilpraktiker nicht befugt, zum Umsturz aufzurufen. Dies sei ausschließlich Ärzten mit einem abgeschlossenen Medizinstudium (Zahnärzte eingeschlossen) vorbehalten.
"Heilpraktiker mögen ganz nützlich sein, um hier und da kleinere Bachblüten-Unruhen zu verursachen oder homöopathisch dosiert zu hetzen", so der Vorsitzende der Bundesärztekammer Frank Bausemann. "Aber für einen ordentlichen Aufruf zum Umsturz braucht es einen voll ausgebildeten Mediziner. Alles andere wäre völlig verantwortungslos."
Heilpraktiker benötigen in Deutschland im Gegensatz zu Ärzten kein abgeschlossenes Medizinstudium. Einzige Voraussetzungen sind ein Hauptschulabschluss, ein Mindestalter von 25 Jahren, Dreadlocks sowie das Ablegen einer Prüfung beim Gesundheitsamt – zu wenig, um eine Rebellion anzuführen.
Heilpraktikerin Tamara K. könnte sich demnach mit ihrem Aufruf während der Hygiene-Demonstrationen in Berlin, den Reichstag zu stürmen, strafbar gemacht haben.
Im Zweifel könnte dies dazu führen, dass ihr die Berufserlaubnis entzogen wird. Zudem kommen die Krankenkassen nicht für etwaige Folgeschäden auf, die bei einem Umsturzversuch durch einen Heilpraktiker verursacht werden.
pfg, ssi; Foto: Screenshot
"Heilpraktiker mögen ganz nützlich sein, um hier und da kleinere Bachblüten-Unruhen zu verursachen oder homöopathisch dosiert zu hetzen", so der Vorsitzende der Bundesärztekammer Frank Bausemann. "Aber für einen ordentlichen Aufruf zum Umsturz braucht es einen voll ausgebildeten Mediziner. Alles andere wäre völlig verantwortungslos."
Heilpraktiker benötigen in Deutschland im Gegensatz zu Ärzten kein abgeschlossenes Medizinstudium. Einzige Voraussetzungen sind ein Hauptschulabschluss, ein Mindestalter von 25 Jahren, Dreadlocks sowie das Ablegen einer Prüfung beim Gesundheitsamt – zu wenig, um eine Rebellion anzuführen.
Heilpraktikerin Tamara K. könnte sich demnach mit ihrem Aufruf während der Hygiene-Demonstrationen in Berlin, den Reichstag zu stürmen, strafbar gemacht haben.
Im Zweifel könnte dies dazu führen, dass ihr die Berufserlaubnis entzogen wird. Zudem kommen die Krankenkassen nicht für etwaige Folgeschäden auf, die bei einem Umsturzversuch durch einen Heilpraktiker verursacht werden.
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