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Regierung: "Eck-Geschäfte unter 800 m², aber über 422 m² dürfen außer in Sachsen mittwochs zwischen 11.13 Uhr und 16.22 Uhr offen haben, sofern ihr Besitzer Dieter heißt"

Berlin (dpo) - Die Regierung hat erste Lockerungen der harten Auflagen in der Coronakrise beschlossen. Demnach dürfen ab kommenden Donnerstag Eck-Geschäfte mit einer Verkaufsfläche unter 800, aber über 422 m² mittwochs zwischen 11.13 Uhr und 16.22 Uhr öffnen. Allerdings nur außerhalb von Sachsen und falls der Inhaber des Ladens mit Vornamen Dieter heißt.

"Wichtig ist, dass in langsamen Schritten wieder Normalität einkehrt", erklärte Bundeskanzlerin Merkel. "Mit der teilweisen Aufhebung der Auflagen für an Straßenecken liegende Geschäfte, auf die diese Kriterien zutreffen, haben wir ein gutes Gefühl. Das ist auch ein Lohn für die Mühen, die die Bevölkerung auf sich genommen hat."
Sie wies allerdings auch auf einige wenige Ausnahmen hin. Demnach sei in Schleswig-Holstein statt "Dieter" der Vorname "Hauke" ausschlaggebend, in Bayern gelte die Regelung erst ab Oktober und im Regierungsbezirk Weser-Ems nur für Hunde unter 34 cm Schulterhöhe.
Kritik kommt von Ladenbesitzern, auf die derartige Kriterien nicht zutreffen. "Das ist nicht nachvollziehbar", erklärt etwa Dietrich Kempel aus Gütersloh. "Ich besitze genauso einen Eckladen, darf ihn aber nicht öffnen, weil ich knapp den falschen Vornamen habe." Er zieht nun eine Namensänderung in Erwägung, um sein Geschäft zu retten.
Auch erste Schulen sollen demnächst wieder ihre Pforten öffnen. Allerdings nur zwischen Mitternacht und zwei Uhr für Kinder, deren Vorname mit einem "R" beginnt. Unterrichtet werden darf ausschließlich in den Fächern Blockflöte und Latein. Eine Ausnahme bildet hier das Saarland, wo es exakt umgekehrt gehandhabt wird.
ssi, pfg, dan; Foto: Shutterstock
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