Düsseldorf (dpo) - Ein 38-jähriger Deutscher ist innerhalb der letzten Stunden ohne gerichtliches Verfahren öffentlich hingerichtet worden. Die für die öffentliche Hinrichtung nötige Aussetzung der Unschuldsvermutung wurde zuvor unrechtskräftig von Boulevard-Journalisten und mutmaßlichen Informanten von Staatsanwaltschaft oder Polizei beschlossen.
In einem beschleunigten Eil-Nichtverfahren wurde anschließend das Urteil gegen den noch nicht Angeklagten mittels nicht-anonymisierten Medienartikeln sowie Spekulationen und Beschimpfungen in sozialen Netzwerken vollstreckt.
Auch der Arbeitgeber des Mannes, der eigentlich so lange als unschuldig zu gelten hätte, bis seine Schuld bewiesen ist, hat nur wenige Stunden nach der Urteilsvollstreckung angekündigt, das Arbeitsverhältnis ruhen zu lassen.
Immerhin: Nach der öffentlichen Hinrichtung soll nun in einem ordentlichen Gerichtsverfahren herausgefunden werden, ob die Anschuldigungen gegen den Hingerichteten gerechtfertigt waren.
pfg, ssi, dan
In einem beschleunigten Eil-Nichtverfahren wurde anschließend das Urteil gegen den noch nicht Angeklagten mittels nicht-anonymisierten Medienartikeln sowie Spekulationen und Beschimpfungen in sozialen Netzwerken vollstreckt.
Auch der Arbeitgeber des Mannes, der eigentlich so lange als unschuldig zu gelten hätte, bis seine Schuld bewiesen ist, hat nur wenige Stunden nach der Urteilsvollstreckung angekündigt, das Arbeitsverhältnis ruhen zu lassen.
Immerhin: Nach der öffentlichen Hinrichtung soll nun in einem ordentlichen Gerichtsverfahren herausgefunden werden, ob die Anschuldigungen gegen den Hingerichteten gerechtfertigt waren.
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