Oberhausen (dpo) - Die Oberhausener Polizei hat heute Morgen eine Wohnung im Stadtteil Königshardt gestürmt. Dabei wurde der 23-Jährige Dennis S. festgenommen. Er steht im Verdacht, seinen Kumpel Adrian (22) nicht zum Essen eingeladen zu haben, obwohl er von diesem in einem entsprechenden Facebook-Bild namentlich verlinkt worden war.
Laut Quellen des Postillon aus dem näheren Umfeld des Verdächtigen wurde Dennis S. bereits vor vier Tagen bei Facebook unter folgendem Bild markiert:
Der entsprechende Kommentar mit Namensverlinkung stammt von seinem Facebook-Freund Adrian Hürthens. Da eine entsprechende Einladung zum Essen trotz mehrfacher Aufforderung innerhalb der angegebenen drei Tage nicht erfolgte, sah sich Hürthens schließlich gezwungen, die Behörden einzuschalten.
Laut Rechtsanwalt Dr. Axel Wellenberger von der Kanzlei Hockenbeck, Reuther & Wellenberger ist die Rechtslage in diesem Fall eindeutig: "Auf dem entsprechenden Bild ist eindeutig formuliert, dass die markierte Person den Verfasser des Kommentars mit der Verlinkung innerhalb des gegebenen Zeitraums zum Essen einladen muss. Damit kommt laut §266 StGB und den Facebook-Nutzungsbedingungen Kapitel 3 ein rechtsgültiger Vertrag zustande. Mein Mandant hat mit der Markierung also seinen Teil des Vertrages erfüllt, der Beschuldigte hingegen ist seiner vertraglichen Pflicht ohne Angabe von Gründen nicht nachgekommen. Für solch eine Tat kann neben einem empfindlichen Bußgeld auch eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr verhängt werden."
Inzwischen hat sich Dennis S., der sich zurzeit in Untersuchungshaft befindet, zu dem Fall auf Facebook geäußert: "Ich bereue mein Fehlverhalten. Aber ich konnte der Essenseinladung schlicht aus finanziellen Gründen nicht nachkommen, da ich bereits eine Woche zuvor unter einem Bild mit der Aufschrift 'Markiere jemanden, der dir einen Wochenendausflug nach Amsterdam spendieren muss' markiert wurde."
Nun suche er verzweifelt auf Facebook nach einem Bild, das ihn aus seiner misslichen Lage befreien kann: "Ein Bild mit dem Text 'Markiere jemanden, der für dich die Kosten eines Strafprozesses übernehmen muss' wäre gut, 'Markiere jemanden, der eine Anklage gegen dich zurückziehen muss' würde aber natürlich auch gehen."
tla; Foto: Shutterstock
Laut Quellen des Postillon aus dem näheren Umfeld des Verdächtigen wurde Dennis S. bereits vor vier Tagen bei Facebook unter folgendem Bild markiert:
Der entsprechende Kommentar mit Namensverlinkung stammt von seinem Facebook-Freund Adrian Hürthens. Da eine entsprechende Einladung zum Essen trotz mehrfacher Aufforderung innerhalb der angegebenen drei Tage nicht erfolgte, sah sich Hürthens schließlich gezwungen, die Behörden einzuschalten.
Laut Rechtsanwalt Dr. Axel Wellenberger von der Kanzlei Hockenbeck, Reuther & Wellenberger ist die Rechtslage in diesem Fall eindeutig: "Auf dem entsprechenden Bild ist eindeutig formuliert, dass die markierte Person den Verfasser des Kommentars mit der Verlinkung innerhalb des gegebenen Zeitraums zum Essen einladen muss. Damit kommt laut §266 StGB und den Facebook-Nutzungsbedingungen Kapitel 3 ein rechtsgültiger Vertrag zustande. Mein Mandant hat mit der Markierung also seinen Teil des Vertrages erfüllt, der Beschuldigte hingegen ist seiner vertraglichen Pflicht ohne Angabe von Gründen nicht nachgekommen. Für solch eine Tat kann neben einem empfindlichen Bußgeld auch eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr verhängt werden."
Inzwischen hat sich Dennis S., der sich zurzeit in Untersuchungshaft befindet, zu dem Fall auf Facebook geäußert: "Ich bereue mein Fehlverhalten. Aber ich konnte der Essenseinladung schlicht aus finanziellen Gründen nicht nachkommen, da ich bereits eine Woche zuvor unter einem Bild mit der Aufschrift 'Markiere jemanden, der dir einen Wochenendausflug nach Amsterdam spendieren muss' markiert wurde."
Nun suche er verzweifelt auf Facebook nach einem Bild, das ihn aus seiner misslichen Lage befreien kann: "Ein Bild mit dem Text 'Markiere jemanden, der für dich die Kosten eines Strafprozesses übernehmen muss' wäre gut, 'Markiere jemanden, der eine Anklage gegen dich zurückziehen muss' würde aber natürlich auch gehen."
tla; Foto: Shutterstock