Leipzig (dpo) - Was nützen Fahrverbote in deutschen Innenstädten, wenn zu Silvester durch Feuerwerkskörper dennoch Tausende Tonnen Feinstaub in der Atmosphäre landen? Dieser Kritik mehrerer Umweltverbände hat sich das Bundesverwaltungsgericht nun in einem aufsehenerregenden Urteil angeschlossen: Mit sofortiger Wirkung müssen sämtlicher Knaller, Böller und Raketen mit Rußpartikelfiltern ausgestattet sein.
"Wir können die Fahrer von Dieselfahrzeugen nicht alleine für die gesamte Feinstaubbelastung der Luft in Haftung nehmen", heißt es in der Urteilsbegründung, "wenn jährlich 5000 Tonnen Feinstaub (17 Prozent der durch den gesamten Autoverkehr verursachten Feinstaubmenge) durch das Silvesterfeuerwerk verursacht werden." Wie jeder Autofahrer sei auch jeder Benutzer von Feuerwerkskörpern für die Beachtung der Luftreinhaltungsvorschriften verantwortlich.
"Es dürfen daher nur noch solche Raketen im Freien abgeschossen werden, die mit einem Partikelfilter gemäß der Norm Euro 6g/2018 ausgestattet sind", erklärt das Gericht. Dabei handelt es sich um spezielle "Raketen-Partikelfilter" (RPF) für ballistisch angetriebene Feuerwerks-Flugkörper.
Da alle derzeit im Handel befindlichen Feuerwerkskörper keine solchen Filter besitzen, müssen sie vom Käufer entsprechend nachgerüstet werden. Ein Nachrüstsatz für eine Rakete kostet im Fachhandel etwa 85 Euro. Dafür erhält die Rakete dann nach Begutachtung durch das Umweltamt eine grüne Plakette und darf am Silvesterabend abgefeuert werden.
Der Unterschied ist klar erkennbar:
Etwas preisgünstiger wird es für China-Kracher und andere Böller: Diese müssen lediglich mit kleinen Einweg-Katalysatoren ausgestattet werden, die es schon für 10 Euro pro Knallkörper im Handel geben wird.
Anwaltsvereine raten dringend zur Nachrüstung des Silvesterarsenals, denn wer sich nicht an die neue Vorschrift hält, hat mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro zu rechnen.
Doch auch wer sein Feuerwerk ordnungsgemäß nachgerüstet hat, ist juristisch noch nicht auf der sicheren Seite: Derzeit liegen bei mehreren deutschen Gerichten Klagen von Anwohnerverbänden wegen nächtlicher Ruhestörung vor. Sollten die Richter im Sinne der Kläger entscheiden, könnte schon bald eine weitere Nachrüstung von Raketen, Heulern und Böllern mit einem Schalldämpfer nötig werden.
bep, dan, ssi; Foto oben: dpa, Foto unten: Shutterstock; Erstveröffentlichung: 27.12.18