Braunschweig (dpo) - Flugzeuge, die in Deutschland starten und landen, müssen künftig mit einer Notbremse ausgestattet sein. Das gab das Luftfahrt-Bundesamt in Braunschweig heute bekannt. Experten hatten zuvor jahrelang gedrängt, das in Zügen bereits mit großem Erfolg eingesetzte Konzept endlich für den Flugverkehr zu übernehmen.
Ab nächstem Jahr müssen an allen Ausgängen eines Flugzeugs Hebel angebracht sein, mit denen sich direkt ein Notbremsmanöver auslösen lässt:
Nach Betätigung der Notbremse werden die Triebwerke abgeschaltet und die Bremsklappen ausgefahren, bis das Flugzeug zum Stehen kommt.
Anschließend kann das Bordpersonal in Ruhe die Notfallsituation beheben. Bei Bedarf können auch Rettungskräfte vom nächstgelegenen Flughafen angefordert werden. Erst, wenn das Problem behoben ist, leitet der Pilot den Weiterflug ein.
Laut Experten ist die neue Vorschrift längst überfällig. "Viele schreckliche Flugzeugkatastrophen hätten verhindert werden können, wenn vor dem Absturz eine Notbremsung möglich gewesen wäre", erklärt etwa Luftfahrtingenieur Peter Rappelt. "Der Flugverkehr dürfte jetzt deutlich sicherer werden."
Aber Vorsicht! Ein Missbrauch der Notbremse ist strafbar. Sie sollte daher nicht leichtfertig betätigt werden, nur weil man etwa seinen Flughafen verpasst hat oder das Bordessen nicht schmeckt.
Weil es dadurch zu Verzögerungen im Betriebsablauf kommt und nicht selten auch hinterherfliegende Maschinen zum Bremsen gezwungen werden, wird ein unbefugtes Auslösen der Notbremse mit bis zu 200 Euro geahndet.
fed, dan, ssi; Foto: Shutterstock
Ab nächstem Jahr müssen an allen Ausgängen eines Flugzeugs Hebel angebracht sein, mit denen sich direkt ein Notbremsmanöver auslösen lässt:
Nach Betätigung der Notbremse werden die Triebwerke abgeschaltet und die Bremsklappen ausgefahren, bis das Flugzeug zum Stehen kommt.
Anschließend kann das Bordpersonal in Ruhe die Notfallsituation beheben. Bei Bedarf können auch Rettungskräfte vom nächstgelegenen Flughafen angefordert werden. Erst, wenn das Problem behoben ist, leitet der Pilot den Weiterflug ein.
Laut Experten ist die neue Vorschrift längst überfällig. "Viele schreckliche Flugzeugkatastrophen hätten verhindert werden können, wenn vor dem Absturz eine Notbremsung möglich gewesen wäre", erklärt etwa Luftfahrtingenieur Peter Rappelt. "Der Flugverkehr dürfte jetzt deutlich sicherer werden."
Aber Vorsicht! Ein Missbrauch der Notbremse ist strafbar. Sie sollte daher nicht leichtfertig betätigt werden, nur weil man etwa seinen Flughafen verpasst hat oder das Bordessen nicht schmeckt.
Weil es dadurch zu Verzögerungen im Betriebsablauf kommt und nicht selten auch hinterherfliegende Maschinen zum Bremsen gezwungen werden, wird ein unbefugtes Auslösen der Notbremse mit bis zu 200 Euro geahndet.
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