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EU-Gesetz: Spam-E-Mail-Absender müssen künftig "Spam" in Betreffzeile schreiben

Brüssel (dpo) - Die EU-Kommission für Verbraucherschutz hat heute härtere Regeln für das Verbreiten sogenannter Spam-E-Mails beschlossen. So müssen Versender von unerwünschter Werbung, Abzockversuchen oder Malware ihre Mails künftig in der Betreffzeile deutlich mit dem Wort "Spam" markieren.

"Hier geht es einfach um mehr Übersicht für den Verbraucher", so ein Sprecher der Kommission. "Dank der neuen Kennzeichnungspflicht kann jeder EU-Bürger künftig zum Beispiel ganz einfach unseriöse Penisverlängerungs-Angebote von authentischen Offerten zur Genitalvergrößerung unterscheiden."
Die Vorschrift sieht vor, dass das Wort "Spam" allein stehen muss. Es ist also nicht erlaubt, es in einer längeren Betreffzeile zu verstecken (z.B. "Read This Pamphlet of Elon Musk!" oder "Exspamd your Penis Length!"). Auch sei es verboten, "no", "kein" oder "nicht" davor zu schreiben.
Spam-Produzenten aus aller Welt kritisieren die Entscheidung der EU vehement. Sie fürchten Umsatzeinbußen. "Dieses Gesetz ist für mich existenzgefährdend", erklärt Hassan Padishah, ein nigerianischer Prinz aus Pakistan. "Wie soll ich nun das Erbe meines Vaters gefahrlos außer Land schaffen, wenn die Menschen in Europa von vornherein durch diese Kennzeichnung eingeschüchtert sind?" Seine Kollegen, ebenfalls alle nigerianische Prinzen, nicken zustimmend.
Ursprünglich war laut EU-Kommission sogar eine deutlich umfangreichere Neuregelung für Spam geplant, die sich nicht nur auf den Mailverkehr beschränken sollte. Eine Kennzeichnungspflicht für unerwünschte Plakatwerbung mit betrügerischer Absicht wurde jedoch nach dem Protest zahlreicher politischer Parteien wieder fallengelassen.
fed, dan, ssi
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