Luxemburg (dpo) - Ein neues Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) könnte schon bald die Rechte von Autofahrern signifikant stärken. In Anlehnung an bereits bestehende Regelungen zu Passagierrechten im Flug- und Bahnverkehr sollen künftig auch Kraftfahrzeugfahrer einen Teil der Fahrtkosten zurückerstattet bekommen, wenn es aufgrund "höherer Gewalt" zu Verzögerungen im Straßenverkehr kommt. Dazu zählen alle Verspätungen, die nicht selbst verschuldet sind. Mehr im Video.
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Originalmeldung vom 21.11.2013
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