Newsticker

Betreuungsgeld nur für Familien, die nachweisen können, dass sie es nicht brauchen

Berlin, München (dpo) - Erst die Aufregung, als bekannt wurde, dass Hartz-IV-Empfänger nicht vom geplanten Betreuungsgeld profitieren sollen, und nun das: Aus Koalitionskreisen sickerte durch, dass der umstrittene Zuschuss überhaupt nur Familien zugutekommen soll, die glaubhaft nachweisen können, dass sie es partout nicht brauchen.

Familienministerin Kristina Schröder (CDU) präzisierte die Pläne der Koalition gegenüber dem Postillon: "Um Missbrauch hundertprozentig ausschließen zu können, müssen wir sicherstellen, dass das Betreuungsgeld für den Empfänger finanziell nicht die geringste Rolle spielt. Nur wenn Eltern so stinkreich sind, dass die 100 Euro den Kohl nicht fett machen, herrscht wirkliche Wahlfreiheit."
Für Hartz-IV-Empfänger: So sieht ein Hundert-Euro-Schein aus
Zu diesem Zwecke müssen Anwärter künftig nachweisen, dass sie wohlhabend genug für den Erhalt des Betreuungsgeldes sind. Zugelassen soll nur werden, wer über ein Haushaltseinkommen von mehr als 250.000 Euro jährlich verfügt oder dessen Vermögenswerte drei Millionen Euro und mehr betragen.
Alternativ können Familien, die ihr Einkommen etwa aus steuerlichen Gründen nicht offenlegen wollen, auch eine freiwillige Selbstverpflichtung unterschreiben, dass sie ihre Stimme bei den nächsten Wahlen Union oder FDP geben.
ssi; Foto: © Andres Rodriguez - Fotolia.com
Artikel mit Freunden teilen:
Neuere Ältere

Leserkommentare

Dieser Text sollte niemals angezeigt werden!