Europäischer Gerichtshof: Kirchen müssen für unerfüllte Gebete haften

Brüssel (dpo) - Schluss mit leeren Versprechungen! Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einer Grundsatzentscheidung verfügt, dass Glaubensgemeinschaften wie die evangelische und die katholische Kirche für die unerfüllten Gebete ihrer Anhänger aufkommen müssen. Andernfalls drohen ihnen Sanktionen bis hin zur sofortigen Schließung wegen "unlauteren Wettbewerbs".

In dem wegweisenden Urteil des EuGH heißt es: "Glaubensgemeinschaften und Kirchen werben ihre Mitglieder mit dem Versprechen, dass ein höheres Wesen - in diesem Falle Gott - die Gebete der Gläubigen erhört. Bei Nichterfüllung dieses mündlichen Vertrages haftet daher die jeweilige Institution als Ganze."

Zuvor hatte sich der gläubige Katholik Axel Stepnik aus Berchtesgaden durch alle Instanzen geklagt, nachdem er erfolglos darum gebetet hatte, dass an seinem 30. Geburtstag ein Porsche in seiner Garage stehen möge.

Seine Gebete wurden erhört: Stepniks neuer Porsche

Nun muss die katholische Kirche, deren Oberhaupt sich selbst als Stellvertreter Gottes auf Erden bezeichnet, dem inzwischen 34-Jährigen das gewünschte Fahrzeug (Modell 987 Boxster Spyder) innerhalb einer Woche zukommen lassen.

Die Kirchen, die vergeblich für einen anderen Ausgang des Gerichtsverfahrens gebetet hatten, fürchten jetzt eine wahre Klagewelle durch enttäuschte Gläubige, deren Gebete nicht erhört wurden.

Der auf Kirchenrecht spezialisierte Jurist Dr. Bertram Klausen nennt klagefreudigen Postillon-Lesern die wichtigsten Punkte, auf die sie achten sollten, wenn sie Schadenersatz für nicht erfüllte Gebete fordern wollen:

1. Sie müssen nachweisen können, dass Sie Mitglied einer Glaubensgemeinschaft sind. Ein Taufschein und ein Beleg, dass Sie Kirchensteuer zahlen, sind dabei ausreichend. Bekenntnislose und Muslime (juristisch nicht nachweisbar, da keine einheitliche Kirche besteht) gehen also leer aus.

2. Beten Sie laut vor Zeugen oder nehmen Sie Ihr Gebet auf einen Tonträger auf, damit sich die Kirche nicht herausreden kann.

3. Formulieren Sie Ihre Gebete klar und deutlich und setzen Sie idealerweise eine genaue Frist, bis wann der jeweilige Wunsch erfüllt sein sollte.

4. Gebete um Geldbeträge und klar definierte Sachgegenstände können leichter eingeklagt werden als ideelle Forderungen (z.B. körperliche Gesundheit, Weltfrieden, Sieg des Lieblingsvereins, Tod eines Rivalen). Allerdings kann der Schadenersatz bei unbestimmten Forderungen letztlich weitaus höher ausfallen.

Zudem rät der Rechtsanwalt jedem, der die Erfüllung seiner Gebete einklagt, unter Berücksichtigung der Punkte 1-4 darum zu beten, dass die Kirche im unwahrscheinlichen Falle, dass die Klage abgewiesen wird, die Gerichtskosten übernimmt.

ssi; Foto oben: Fotolia, Foto rechts: Thomas doerfer, CC BY 3.0; Hinweis: Erstmals erschienen am 12.12.11
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