Berlin (dpo) - Wird es auf dem umkämpften Gebiet der Lohnpolitik bald eine Einigung in den Koalitionsverhandlungen geben? Prominente Vertreter des Wirtschaftsflügels der Union, der für die Belange von Arbeitgebern kämpft, haben heute Zustimmung für eine allgemeinverbindliche Lohnuntergrenze signalisiert. Ein Mindestlohn wäre denkbar, vorausgesetzt, dieser belaufe sich auf maximal null Euro.
"Wir sehen einen Mindestlohn von null Euro als ein Kompromissangebot, das unseren künftigen Koalitionspartner zufriedenstellen sollte", erklärte CDU-Mittelstandspolitiker Josef Schlarmann gegenüber dem Postillon. "Denn auch wir finden, dass Löhne, die unter dieser Grenze liegen, fast schon als sittenwidrig bezeichnet werden können."
Ein verheirateter Familienvater mit drei Kindern, der 40 Stunden in der Woche in einem landwirtschaftlichen Betrieb als Hilfskraft arbeitet, würde nach diesem Modell mindestens null Euro im Monat verdienen.
Der Entwurf des CDU-Wirtschaftsflügels sieht außerdem vor, dass die Untergrenze in den neuen Bundesländern aufgrund des dort vorherrschenden niedrigeren Lohnniveaus etwas niedriger angesetzt werden sollte, etwa bei -0,66 Euro.
Um zu verhindern, dass künftige Anhebungen dieser neuen Lohnuntergrenze dazu führen, dass die Parteien versuchen sich gegenseitig zu überbieten, plädiert der Wirtschaftsflügel außerdem dafür, dass die Entwicklung des Mindestlohnes an die Inflationsrate gekoppelt wird. Bei einem Anstieg der Verbraucherpreise von drei Prozent würde der Mindestlohn automatisch um den gleichen Prozentsatz erhöht.
ssi; Foto oben: © Gajus - Fotolia.com; Hinweis: Artikel wurde auf aktuellen Stand (24.11.2013) gebracht
"Wir sehen einen Mindestlohn von null Euro als ein Kompromissangebot, das unseren künftigen Koalitionspartner zufriedenstellen sollte", erklärte CDU-Mittelstandspolitiker Josef Schlarmann gegenüber dem Postillon. "Denn auch wir finden, dass Löhne, die unter dieser Grenze liegen, fast schon als sittenwidrig bezeichnet werden können."
Absolutes Minimum: 0 Euro |
Der Entwurf des CDU-Wirtschaftsflügels sieht außerdem vor, dass die Untergrenze in den neuen Bundesländern aufgrund des dort vorherrschenden niedrigeren Lohnniveaus etwas niedriger angesetzt werden sollte, etwa bei -0,66 Euro.
Um zu verhindern, dass künftige Anhebungen dieser neuen Lohnuntergrenze dazu führen, dass die Parteien versuchen sich gegenseitig zu überbieten, plädiert der Wirtschaftsflügel außerdem dafür, dass die Entwicklung des Mindestlohnes an die Inflationsrate gekoppelt wird. Bei einem Anstieg der Verbraucherpreise von drei Prozent würde der Mindestlohn automatisch um den gleichen Prozentsatz erhöht.
ssi; Foto oben: © Gajus - Fotolia.com; Hinweis: Artikel wurde auf aktuellen Stand (24.11.2013) gebracht