Dessau (dpo) - Großer Sieg für die Gerechtigkeit: Im Waldbrandfall von Dessau (wir berichteten nicht) hat das Landgericht jetzt ein Urteil zugunsten des Klägers Werner Jobst gegen den Waldbesitzer Udo Leumar gesprochen.
Anfang April hatte Jobst nach eigener Aussage bei einem ausgedehnten Spaziergang seinen frisch ausgerauchten - wie er ihn selbst liebevoll nennt - "Lieblingszigarettenstummel" im Wald von Leumar deponiert. Jobst: "Ich wollte ihn nur kurz ablegen und später bestimmt wieder einsammeln."
Doch es kam anders: Als der 44-jährige eine halbe Stunde später wieder an der gleichen Stelle vorbeikam, brannte Leumars Wald bereits lichterloh. Nach einem langwierigen Feuerwehreinsatz konnten nur noch völlig ausgebrannte Überreste der Zigarettenkippe geborgen werden. "Der Wald hat sie verbrannt", schluchzte Jobst während der Gerichtsverhandlung immer wieder und: "Wer macht denn sowas?"
Mit der Begründung, dass Besitz auch Verantwortung nach sich ziehe, wurde der Waldbesitzer Udo Leumar heute dazu verurteilt, an Jobst ein Schmerzensgeld von 6000 Euro zu bezahlen, um den tragischen Verlust des Zigarettenstummels "halbwegs erträglich" zu gestalten.
ssi; Foto: Und wieder hat sich das alte Sprichwort bewahrheitet: "Der Waldbrand ist des Zigarettenstummels Tod".