Bagdad (dpo) - Der internationale Verband der Flaschengeister und Dschinns (IVFD) hat ein endgültiges Verbot des Wünschens von mehr Wünschen beschlossen. Das teilte ein Sprecher des Verbandes heute Morgen mit. Grund sei, dass es in der Vergangenheit immer wieder zu Missbrauch dieser Gesetzeslücke gekommen sei.
"Wir möchten klarstellen, dass die Mehrheit der Kunden unseren Service respektieren, ordnungsgemäß ihre drei Wünsche wünschen und die Flasche, Lampe oder ähnliches im Anschluss wieder in der Wüste vergraben", erklärte der IVFD-Sprecher. "Doch einige schwarze Schafe nutzten leider unsere inhaltlich sehr allgemein formulierten Nutzungsbedingungen ('Du hast drei Wünsche frei!') aus, um daraus das größtmögliche Kapital zu schlagen."
Der Wunsch nach mehr Wünschen galt sowohl unter Nutzern als auch unter Flaschengeistern und Dschinns bereits seit langer Zeit als verpönt, wurde aber bislang zähneknirschend gewährt.
Nun soll nach 1001-nächtigen Beratungen ein umfassendes Verbot Rechtssicherheit schaffen. "Wir wünschten, das wäre nicht nötig", so der Dschinn. "Aber wir sind es leider nicht, die Wünsche frei haben."
Unter das Verbot fällt dabei nicht nur das Wünschen von mehr Wünschen, von unendlich vielen Wünschen oder das Wiederherstellen der ursprünglichen drei Wünsche. Um besonders kreative Nutzer von Missbrauch abzuhalten, wird auch das Wünschen von mehr Flaschengeistern, mehr Wunderlampen oder der Fähigkeit, selbst Wünsche erfüllen zu können, verboten.
Aufgrund all dieser Änderungen wird sich der Standardtext, mit dem Flaschengeister die Finder von Wunderlampen begrüßen, erheblich verlängern. "Wer künftig auf einen Dschinn stößt, sollte sich darauf einstellen, erst einmal mindestens eine halbe Stunde lang die neuen ADB (allgemeine Dschinnbedingungen) zur Kenntnis zu nehmen, bevor er sich beispielsweise ein besseres Aussehen, ewiges Leben oder unendlichen Reichtum wünschen kann", so der Sprecher. "Für die Unannehmlichkeiten möchten wir uns ausdrücklich entschuldigen."
ejo; Foto: Shutterstock
"Wir möchten klarstellen, dass die Mehrheit der Kunden unseren Service respektieren, ordnungsgemäß ihre drei Wünsche wünschen und die Flasche, Lampe oder ähnliches im Anschluss wieder in der Wüste vergraben", erklärte der IVFD-Sprecher. "Doch einige schwarze Schafe nutzten leider unsere inhaltlich sehr allgemein formulierten Nutzungsbedingungen ('Du hast drei Wünsche frei!') aus, um daraus das größtmögliche Kapital zu schlagen."
Der Wunsch nach mehr Wünschen galt sowohl unter Nutzern als auch unter Flaschengeistern und Dschinns bereits seit langer Zeit als verpönt, wurde aber bislang zähneknirschend gewährt.
Nun soll nach 1001-nächtigen Beratungen ein umfassendes Verbot Rechtssicherheit schaffen. "Wir wünschten, das wäre nicht nötig", so der Dschinn. "Aber wir sind es leider nicht, die Wünsche frei haben."
Unter das Verbot fällt dabei nicht nur das Wünschen von mehr Wünschen, von unendlich vielen Wünschen oder das Wiederherstellen der ursprünglichen drei Wünsche. Um besonders kreative Nutzer von Missbrauch abzuhalten, wird auch das Wünschen von mehr Flaschengeistern, mehr Wunderlampen oder der Fähigkeit, selbst Wünsche erfüllen zu können, verboten.
Aufgrund all dieser Änderungen wird sich der Standardtext, mit dem Flaschengeister die Finder von Wunderlampen begrüßen, erheblich verlängern. "Wer künftig auf einen Dschinn stößt, sollte sich darauf einstellen, erst einmal mindestens eine halbe Stunde lang die neuen ADB (allgemeine Dschinnbedingungen) zur Kenntnis zu nehmen, bevor er sich beispielsweise ein besseres Aussehen, ewiges Leben oder unendlichen Reichtum wünschen kann", so der Sprecher. "Für die Unannehmlichkeiten möchten wir uns ausdrücklich entschuldigen."
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