Berlin (dpo) - Gute Nachricht für Besitzer eines Smarts! Ab 1. Januar ist es ihnen offiziell erlaubt, auch Radwege zu nutzen. Das hat das Verkehrsministerium mitgeteilt. Begründet wird die Maßnahme mit der "fahrradähnlichen Breite und Gewichtsklasse" der Kompaktwagen.
"Die Erlaubnis, auch Radwege zu nutzen, soll Smart-Fahrern jenen unnötigen Stress ersparen, den es mit sich bringt, sich die Straße mit richtigen Autos zu teilen", heißt es in einer Stellungnahme des Ministeriums. "Häufig werden Smarts von anderen Verkehrsteilnehmern übersehen oder von der Straße gedrängt. Auf dem Radweg sind sie unter ihresgleichen."
Je nach Breite des Radweges dürfen auch mehrere Smarts nebeneinander fahren, solange sie dabei die Begrenzungslinie nicht überqueren. Radfahrer werden gebeten, Rücksicht auf die neuen Verkehrsteilnehmer zu nehmen.
Die Nutzung des Radwegs ist freiwillig. Endet ein Radweg oder ist keiner vorhanden, darf ein Smart-Fahrer auf dem Fußgängerweg schieben oder - auf eigene Gefahr und am besten mit Helm - auf der Straße fahren.
Bis zur endgültigen Radwegtauglichkeit sind aber noch einige Hürden zu nehmen. So müssen bis zum Jahreswechsel sämtliche Smart-Fahrzeuge mit Reflektoren ausgestattet werden und über eine funktionierende Klingel verfügen, um für den Fahrradweg zugelassen zu werden.
fed, ssi; Foto [M]: Dontworry (Radweg), CC BY-SA 3.0; Erstveröffentlichung: 18.12.17
"Die Erlaubnis, auch Radwege zu nutzen, soll Smart-Fahrern jenen unnötigen Stress ersparen, den es mit sich bringt, sich die Straße mit richtigen Autos zu teilen", heißt es in einer Stellungnahme des Ministeriums. "Häufig werden Smarts von anderen Verkehrsteilnehmern übersehen oder von der Straße gedrängt. Auf dem Radweg sind sie unter ihresgleichen."
Je nach Breite des Radweges dürfen auch mehrere Smarts nebeneinander fahren, solange sie dabei die Begrenzungslinie nicht überqueren. Radfahrer werden gebeten, Rücksicht auf die neuen Verkehrsteilnehmer zu nehmen.
Die Nutzung des Radwegs ist freiwillig. Endet ein Radweg oder ist keiner vorhanden, darf ein Smart-Fahrer auf dem Fußgängerweg schieben oder - auf eigene Gefahr und am besten mit Helm - auf der Straße fahren.
Bis zur endgültigen Radwegtauglichkeit sind aber noch einige Hürden zu nehmen. So müssen bis zum Jahreswechsel sämtliche Smart-Fahrzeuge mit Reflektoren ausgestattet werden und über eine funktionierende Klingel verfügen, um für den Fahrradweg zugelassen zu werden.
fed, ssi; Foto [M]: Dontworry (Radweg), CC BY-SA 3.0; Erstveröffentlichung: 18.12.17