Karlsruhe (dpo) - Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe zur Vergabe von Medizin-Studienplätzen haben zahlreiche Universitäten tiefgreifende Änderungen ihrer Vergabekriterien angekündigt. Anstelle der Abiturnote, die bislang stets wichtigstes Kriterium für Bewerber war, soll nun die Unleserlichkeit der Handschrift bei der Vergabe von Studienplätzen ausschlaggebend sein.
Dafür sollen eigens standardisierte handschriftliche Tests geschaffen werden, die jeder Studienbewerber absolvieren muss. Aufgenommen werden nur diejenigen, deren Text zu weniger als 20 Prozent entzifferbar ist.
"Wir akzeptieren das Urteil der Bundesverfassungsgerichts und schaffen den NC ab", so ein Sprecher der Hochschulrektorenkonferenz (HRK). "Künftig soll kein Naturtalent mit Sauklaue zurückgelassen werden, nur weil die Abi-Noten nicht stimmen."
Ohnehin gebe es zu viele Einserschüler, denen während des Medizinstudiums in mühsamen Intensivkursen erst die Schönschrift ausgetrieben werden müsse. "Da muss man sich schon die Frage stellen, ob diese Menschen für den Arztberuf geeignet sind."
Die Bundesärztekammer äußerte sich am Nachmittag in einer ersten handschriftlichen Mitteilung. Demnach sehe man die Entscheidung dort "frhndstt ob zghurubha, duss 1 TL ar nur vine kfuri Kujanje geht".
fed, dan, ssi; Foto: Shutterstock
Dafür sollen eigens standardisierte handschriftliche Tests geschaffen werden, die jeder Studienbewerber absolvieren muss. Aufgenommen werden nur diejenigen, deren Text zu weniger als 20 Prozent entzifferbar ist.
"Wir akzeptieren das Urteil der Bundesverfassungsgerichts und schaffen den NC ab", so ein Sprecher der Hochschulrektorenkonferenz (HRK). "Künftig soll kein Naturtalent mit Sauklaue zurückgelassen werden, nur weil die Abi-Noten nicht stimmen."
Ohnehin gebe es zu viele Einserschüler, denen während des Medizinstudiums in mühsamen Intensivkursen erst die Schönschrift ausgetrieben werden müsse. "Da muss man sich schon die Frage stellen, ob diese Menschen für den Arztberuf geeignet sind."
Die Bundesärztekammer äußerte sich am Nachmittag in einer ersten handschriftlichen Mitteilung. Demnach sehe man die Entscheidung dort "frhndstt ob zghurubha, duss 1 TL ar nur vine kfuri Kujanje geht".
fed, dan, ssi; Foto: Shutterstock