San Bruno (dpo) - YouTube will seine Nutzer zu mehr Rücksicht bewegen. Das Videoportal kündigte an, künftig User, die Videos nach dem Anschauen nicht zurückspulen, zur Strafe vorübergehend zu sperren – sie können dann unter Umständen mehrere Tage lang keine Videos mehr anschauen.
"Früher, als Videokassetten noch verbreitet waren, war es selbstverständlich, dass man nach dem Anschauen zurückspult", erklärt YouTube-Chefin Susan Wojcicki. "Im Internetzeitalter ist diese nützliche Gewohnheit leider verlorengegangen. Dagegen wollen wir etwas unternehmen."
Das Google-Tochterunternehmen hat guten Grund, das Zurückspulen wieder zum festen Brauch zu machen: Derzeit beschäftigt YouTube mehr als 84.000 Mitarbeiter, die rund um die Uhr Videos von Hand zurückspulen, nachdem sie angesehen wurden.
Eines der vielen Büros, in denen YouTube-Mitarbeiter Videos zurückspulen. |
Ihre Arbeit soll mit der neuen Regelung erleichtert werden – besonders bei viralen Videos, die in kurzer Zeit von Millionen Menschen angeschaut wurden, musste das sogenannte "Rewind-Team" immer wieder Überstunden schieben.
Und so will YouTube seine Nutzer zu mehr Rücksicht bewegen: Künftig wird nach jedem Video ein Hinweis eingeblendet, der dazu auffordert, zurück zum Anfang zu spulen. Dazu packt man mit dem Cursor den roten Kreis, der markiert, an welcher Stelle des Videos man sich befindet, und bewegt ihn zurück zum Anfang. Dadurch kann der nächste User das Video direkt anschauen.
Den neuen Richtlinien zufolge sollte der Timecode nach dem Zurückspulen wieder bei 00:00 starten. Aber auch 00:01 oder 00:02 werden von YouTube akzeptiert, da sie den nachfolgenden Nutzer nicht allzu sehr beeinträchtigen.
Wer seine Videos allerdings dreimal nicht zurückspult, wird für fünf Tage gesperrt und kann YouTube in dieser Zeit nicht nutzen. Für Wiederholungstäter stehen sogar noch härtere Sanktionen wie etwa ein einmonatiges Nutzungsverbot oder das automatische Abspielen von Helene-Fischer-Songs bei jedem YouTube-Besuch bereit.
Idee: sfa; dan, ssi; Fotos: Shutterstock; Erstveröffentlichung: 8.6.17