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Neue EU-Verordnung: Tätowierer müssen Kunden zweiwöchiges Rückgaberecht gewähren

Brüssel (dpo) - Was für andere Geschäftszweige schon längst gang und gäbe ist, hält nun auch in der Tattoo-Branche Einzug: Laut der neuen EU-Verordnung (EU) 2019/630 müssen Tätowierer ihren Kunden in Zukunft ein zweiwöchiges Rückgaberecht auf neu gestochene Tattoos einräumen.

"Viele Kunden bereuen den Erwerb eines Tattoos kurze Zeit später, etwa weil sie sich betrunken tätowieren lassen oder sich voreilig für ein viel zu großes Arschgeweih entscheiden", erklärt Neven Mimica, EU-Kommissar für Verbraucherpolitik, während er sich unauffällig am Rücken kratzt. "Deshalb muss es dringend eine gesetzlich verankerte Möglichkeit geben, hässliche oder misslungene Tätowierungen innerhalb einer vernünftigen Frist wieder zurückzugeben."
Konkret bedeutet das: Ist ein Kunde unzufrieden, muss der Tätowierer das Tattoo gegen Vorlage des Kassenbons zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten oder das Motiv gegen ein gleichwertiges neues Tattoo umtauschen.
Diese Frau hat Glück: Ihre Tattoos wurden vor 13 Tagen gestochen.
Tätowiererin Irene Münnich aus Duisburg hat wenig Verständnis für die neue Regelung. "Was soll ich denn mit einem zurückgegeben Tattoo machen?", fragt sie empört. "Das kann ich doch kaum an einen anderen Kunden weiterverkaufen – außer ich gehe drastisch mit dem Preis runter."
Zudem befürchtet Münnich, dass einzelne Kunden das neue Rückgaberecht eiskalt ausnutzen. "Was sollte jemanden zum Beispiel davon abhalten, sich einfach nur zum Feiern ein großes aufwändiges Tattoo stechen zu lassen und es im Anschluss einfach zurückzugeben? Und ich bleibe dann auf dem Schaden sitzen? Nicht mit mir!"
Die 29-Jährige will daher künftig auf den Rat ihres Anwalts hin jedes Tattoo mit einem 17-zeiligen juristischen Hinweis versehen, der das Motiv ausdrücklich von der Rücknahme ausnimmt und von jedem Kunden mit einer Tattoonadel unterschrieben werden muss.
Idee: sge; dan, ssi; Foto unten: Shutterstock; Erstveröffentlichung: 4.4.17
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