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Aubameyang wegen Verstoß gegen Vermummungsverbot festgenommen

Gelsenkirchen (dpo) - Sein umstrittener Jubel wird wohl ein Nachspiel haben: Der BVB-Stürmer Pierre-Emerick Aubameyang hat Ärger mit der Polizei, nachdem er sich am Samstag beim Ruhr-Derby zwischen Schalke 04 und Borussia Dortmund eine schwarze Maske über den Kopf zog.

Unmittelbar nach Ende des Revierderbys gegen Schalke 04 wurde Aubameyang von der Polizei vorübergehend festgenommen und fast eine Stunde lang verhört. Die Begründung: Der Stürmer hatte in der 53. Minute gegen das Vermummungsverbot verstoßen, indem er seinen Treffer zum 1:0 mit dem Aufziehen einer Maske feierte, die sein Gesicht komplett verbarg.
"Die Gesetzeslage ist eindeutig", so ein Sprecher der Gelsenkirchener Polizei. "Wer versucht, bei öffentlichen Versammlungen die Feststellung seiner Identität zu verhindern, macht sich nach § 17a Abs. 2 des Versammlungsgesetzes strafbar." Grundsätzlich gilt das Verbot auch in Fußballstadien ("sonstige öffentliche Veranstaltung"). 
Direkt nach dem Spiel wurde Aubameyang von der Gelsenkirchener Polizei abgeführt.
Fernsehbilder, Fotos und private Smartphoneaufnahmen des Geschehens werden derzeit von Beamten gesichtet und als Beweismittel gesichert. Zwar habe die Vermummungsaktion Aubameyangs nur wenige Sekunden gedauert, doch laut Polizeisprecher handle es sich bei dem BVB-Star um einen Wiederholungstäter.
Verteidiger des 27-jährigen Stürmers führen an, dass Aubameyang auch während seines Torjubels noch anhand seiner Trikotnummer und des gut lesbaren Schriftzugs "Aubameyang" auf seinem Rücken deutlich identifizierbar gewesen sei.
"Das Gesetz macht dabei aber keinen Unterschied", erklärt der Polizeisprecher hierzu. "Zumal jeder ein solches Trikot tragen könnte, das es überall zu kaufen gibt."
Verstöße gegen das Vermummungsverbot werden in der Regel mit einer Geldstrafe geahndet, Im schlimmsten Fall droht Aubameyang jedoch eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.
Inzwischen ist Aubameyang wieder auf freiem Fuß, darf aber vorerst das Land nicht verlassen. Beim Champions-League-Viertelfinal-Rückspiel in Monaco am 19. April wird der Stürmer wohl fehlen. Denn bis es tatsächlich zu einer Anklage kommt, könnte es noch ein Weile dauern: Bislang hat die Polizei erst 15 von insgesamt 62.271 Augenzeugen zum Tathergang befragt.
pfg, dan, ssi; Foto oben: dpa; Foto unten: Shutterstock
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