Dortmund (dpo) - Nach der 0:2-Niederlage gegen Leverkusen beschwerte sich BVB-Trainer Tuchel vor allem über die hohe Anzahl an Fouls gegen seine Mannschaft. Nun hat die Borussia offiziell eine Einstweilige Verfügung erwirkt: Künftig darf sich den Dortmundern kein Gegenspieler mehr auf weniger als fünf Meter nähern. BVB-Geschäftsführer Watzke erhofft sich dadurch einen Foul-Rückgang um bis zu 95 Prozent.
Der Verein konnte das Landgericht Dortmund mit einer beeindruckenden Beweisführung davon überzeugen, dass Spieler des BVB regelmäßig zu Opfern von Gewalt werden. Dabei wurden sämtliche Blessuren und Foulstatistiken der laufenden Saison lückenlos dokumentiert.
Auch die jüngsten strafrechtlichen Verschärfungen im Bereich Stalking kamen den Dortmundern zugute. So konnten ihre Anwälte nachweisen, dass Spieler anderer Mannschaften BVB-Spielern immer wieder nachstellten und ihnen zum Teil über das gesamte Spielfeld folgten.
In der Praxis bedeutet die einstweilige Verfügung: Gegnerische Spieler müssen immer mindestens fünf Meter Abstand zu Dortmunder Spielern halten. Bewegt sich während einer Partie ein BVB-Spieler auf einen Gegner zu, muss dieser im Zweifelsfall zurückweichen. Andernfalls droht ein Bußgeld in vierstelliger Höhe – im Wiederholungsfall ist auch eine Haftstrafe möglich.
So ist es juristisch korrekt: Ein Gegenspieler versucht aus 12 Metern Entfernung einen Dortmunder am Abspiel zu hindern:
"Natürlich hätten wir uns gewünscht, dass jeder von vornherein so fair spielt wie wir", erklärt BVB-Geschäftsführer Hans-Joachim Watzke. "Aber die anderen Vereine ließen uns einfach keine Wahl." Er hoffe, dass der Fokus nun weniger bei Fouls und wieder vermehrt bei schönen Spielzügen liegen werde.
Es ist nicht der erste juristische Erfolg des BVB. 2004 verurteilte das Dortmunder Landgericht den Bayern-Spieler Bixente Lizarazu wegen Diebstahls, weil er Lars Ricken den Ball wegnahm, 2009 musste Leverkusen-Spieler Stefan Kießling Schmerzensgeld an Dortmund-Keeper Roman Weidenfeller bezahlen, weil er mit einem kugelförmigen Gegenstand auf ihn schoss.
pfg, dan, ssi; Foto oben [M]: picture alliance/augenklick, Foto unten: Ververidis Vasilis / Shutterstock.com
Der Verein konnte das Landgericht Dortmund mit einer beeindruckenden Beweisführung davon überzeugen, dass Spieler des BVB regelmäßig zu Opfern von Gewalt werden. Dabei wurden sämtliche Blessuren und Foulstatistiken der laufenden Saison lückenlos dokumentiert.
Auch die jüngsten strafrechtlichen Verschärfungen im Bereich Stalking kamen den Dortmundern zugute. So konnten ihre Anwälte nachweisen, dass Spieler anderer Mannschaften BVB-Spielern immer wieder nachstellten und ihnen zum Teil über das gesamte Spielfeld folgten.
In der Praxis bedeutet die einstweilige Verfügung: Gegnerische Spieler müssen immer mindestens fünf Meter Abstand zu Dortmunder Spielern halten. Bewegt sich während einer Partie ein BVB-Spieler auf einen Gegner zu, muss dieser im Zweifelsfall zurückweichen. Andernfalls droht ein Bußgeld in vierstelliger Höhe – im Wiederholungsfall ist auch eine Haftstrafe möglich.
So ist es juristisch korrekt: Ein Gegenspieler versucht aus 12 Metern Entfernung einen Dortmunder am Abspiel zu hindern:
"Natürlich hätten wir uns gewünscht, dass jeder von vornherein so fair spielt wie wir", erklärt BVB-Geschäftsführer Hans-Joachim Watzke. "Aber die anderen Vereine ließen uns einfach keine Wahl." Er hoffe, dass der Fokus nun weniger bei Fouls und wieder vermehrt bei schönen Spielzügen liegen werde.
Es ist nicht der erste juristische Erfolg des BVB. 2004 verurteilte das Dortmunder Landgericht den Bayern-Spieler Bixente Lizarazu wegen Diebstahls, weil er Lars Ricken den Ball wegnahm, 2009 musste Leverkusen-Spieler Stefan Kießling Schmerzensgeld an Dortmund-Keeper Roman Weidenfeller bezahlen, weil er mit einem kugelförmigen Gegenstand auf ihn schoss.
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