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Gurtpflicht gilt ab 1. Januar auch für Motorradfahrer

Berlin (dpo) - Motorradfahren ist gefährlich. Um das Risiko schwerer Verletzungen bei Unfällen zu reduzieren, plant das Verkehrsministerium die Einführung einer allgemeinen Gurtpflicht für einspurige Kraftfahrzeuge wie Motorräder, Mopeds und Motorroller. Ab 1. Januar muss 30 Euro Bußgeld zahlen, wer unangeschnallt auf dem Motorrad unterwegs ist.

"Der Anschnallgurt verhindert, dass der Fahrer oder sein Sozius bei einem Unfall aus dem Fahrzeug geschleudert wird", erklärte heute ein Sprecher des Ministeriums und betonte, dass sich die Gurtpflicht im Pkw-Verkehr bereits lange bewährt habe.
Sämtliche Maschinen, die nach dem Oktober 2021 hergestellt werden, müssen bereits ab Werk mit Dreipunktgurten ausgestattet sein. Bei den meisten Modellen kann der Gurt dann aus einer hinter den Passagieren befestigten Stange gezogen und bequem vor jeder Fahrt angelegt werden.
Für ältere Fahrzeuge gilt eine Übergangsfrist, spätestens ab Mai 2022 müssen aber auch sie mit einem Anschnallgurt nachgerüstet werden. Einzige Ausnahme: Für Mofas reicht ein einfacher Zweipunkt-Beckengurt.
Die Gurtpflicht ist lediglich ein erster Schritt auf dem Weg zu mehr Sicherheit im Kraftradverkehr. Intern prüft das Verkehrsministerium Berichten zufolge bereits den verpflichtenden Einbau eines Fahrerairbags sowie zweier zusätzlicher Räder für mehr Fahrstabilität.
ssi; Idee: nha; Foto [M]: Shutterstock; Erstveröffentlichung: 18.8.16 (an 2021 angepasst)
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