Tierfreunde dürfen jubeln: Nach einem Beschluss des Umweltministeriums stehen Stechmücken ab sofort unter Naturschutz. Aktivisten warnen schon seit Langem, dass das wahllose Töten der empfindlichen Tierchen das Ökosystem gefährdet.
"Stechmücken dienen zahlreichen anderen Gattungen wie etwa Vögeln, Fröschen oder Motorradfahrern als Beutetiere", erklärt der Biologe Adrian Albrecht. "Wenn sie wahllos erschlagen werden, kann das zu einer ökologischen Kettenreaktion führen, bei der eine Tierart nach der anderen ausstirbt. Im schlimmsten Fall könnte Deutschland schon in fünf Jahren zu einer leblosen Einöde werden, wenn das Stechmückenmorden nicht aufhört."
Daher sollen empfindliche Strafen gegen jeden verhängt werden, der dennoch einer Stechmücke Leid zufügt. 100 Euro Strafe muss zahlen, wer eines der unter Naturschutz stehenden Insekten erschlägt, 50 Euro, wenn man es nur verwundet hat. Wiederholungstätern drohen Haftstrafen.
Gleichzeitig wird für folgende Produkte ein Verkaufsverbot erlassen: Fliegenklatschen, Fliegengitter, Moskito-Spray, Spinnen, Mückenfallen und Windschutzscheiben.
Zudem veröffentlichte das Ministerium einen Leitfaden zum Umgang mit Stechmücken: Wer einer Mücke begegnet, sollte das Tier auf keinen Fall stören. Auch wer gestochen wird, sollte die Mücke nicht etwa verjagen, sondern in Ruhe saugen lassen, bis sie von selbst weiterfliegt – andernfalls könnte das sensible Tier traumatisiert werden und sich nicht mehr fortpflanzen.
Wer der Mücke darüber hinaus etwas Gutes tun will, kann sich auch mit einer Nadel oder einem Messer eine kleine Wunde zufügen, sobald sich das Tier nähert. So muss das Insekt nicht mühsam durch die Hautschichten stechen, bevor es ein wenig Energie tanken kann.
Parallel dazu soll ein staatliches Aufzuchtprogramm in den nächsten drei Jahren bis zu 70 Millionen mühsam von Hand aufgezogene Stechmücken in die Freiheit entlassen.
dan, ssi; Idee: aal; Foto oben: Shutterstock, Foto unten: Sansculotte, CC BY-SA 3.0
"Stechmücken dienen zahlreichen anderen Gattungen wie etwa Vögeln, Fröschen oder Motorradfahrern als Beutetiere", erklärt der Biologe Adrian Albrecht. "Wenn sie wahllos erschlagen werden, kann das zu einer ökologischen Kettenreaktion führen, bei der eine Tierart nach der anderen ausstirbt. Im schlimmsten Fall könnte Deutschland schon in fünf Jahren zu einer leblosen Einöde werden, wenn das Stechmückenmorden nicht aufhört."
Künftig laut § 172 Mückenschutzgesetz verboten: Fliegenklatsche |
Gleichzeitig wird für folgende Produkte ein Verkaufsverbot erlassen: Fliegenklatschen, Fliegengitter, Moskito-Spray, Spinnen, Mückenfallen und Windschutzscheiben.
Zudem veröffentlichte das Ministerium einen Leitfaden zum Umgang mit Stechmücken: Wer einer Mücke begegnet, sollte das Tier auf keinen Fall stören. Auch wer gestochen wird, sollte die Mücke nicht etwa verjagen, sondern in Ruhe saugen lassen, bis sie von selbst weiterfliegt – andernfalls könnte das sensible Tier traumatisiert werden und sich nicht mehr fortpflanzen.
Wer der Mücke darüber hinaus etwas Gutes tun will, kann sich auch mit einer Nadel oder einem Messer eine kleine Wunde zufügen, sobald sich das Tier nähert. So muss das Insekt nicht mühsam durch die Hautschichten stechen, bevor es ein wenig Energie tanken kann.
Parallel dazu soll ein staatliches Aufzuchtprogramm in den nächsten drei Jahren bis zu 70 Millionen mühsam von Hand aufgezogene Stechmücken in die Freiheit entlassen.
dan, ssi; Idee: aal; Foto oben: Shutterstock, Foto unten: Sansculotte, CC BY-SA 3.0