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Arbeitsgericht: Abergläubische Menschen dürfen Freitag, den 13. zu Hause bleiben

Erfurt (dpo) - Abergläubische Menschen müssen am 13. Tag eines Monats nicht an ihrem Arbeitsplatz erscheinen, wenn dieser Tag auf einen Freitag fällt. Das entschied heute das Bundesarbeitsgericht (BAG) unter Verweis auf die im vierten Artikel des Grundgesetzes verankerte Religionsfreiheit.

Geklagt hatte der abergläubische Koch Michael W. aus Münster, der am Freitag, dem 13. Juni 2014 auf einem Nudelholz ausrutschte und sich beide Beine brach, nachdem er zuvor versucht hatte, eine schwarze Katze aus der Küche zu jagen. Als sich der 38-Jährige dann sowohl am Freitag, den 13. Februar 2015 als auch am Freitag, den 13. März 2015 unter Berufung auf seine Religionsfreiheit weigerte, zur Arbeit zu erscheinen, kündigte ihm sein Arbeitgeber fristlos – zu Unrecht, wie das Gericht nun entschied.
Das kommt davon, wenn man am Freitag, den 13. doch arbeiten geht.
"Da nicht auszuschließen ist, dass der Kläger an seinem Arbeitsplatz oder auf dem Weg dorthin mit Leitern, schwarzen Katzen oder verschüttetem Salz in Berührung kommt und eine Umschulung zu einem sichereren Beruf wie Schornsteinfeger, Schweinehirte, Kleeblattgärtner oder Hufschmied nicht verhältnismäßig ist, muss es ihm freigestellt sein, immer dann zu Hause zu bleiben, wenn der 13. eines Monats auf einen Freitag fällt", erklärte der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsverkündung, die eigens einen Tag vorgezogen wurde. Der Kläger habe ein Recht auf die freie Ausübung seines Aberglaubens.
Das Urteil des Bundesarbeitgerichts gilt als wegweisend – denn es hat zur Folge, dass auch alle anderen Arbeitnehmer, die ihren Aberglauben glaubhaft nachweisen können, am Freitag, den 13. zu Hause bleiben dürfen, ohne arbeitsrechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen.
Die beruflichen Sorgen von Michael W. sind mit seinem juristischen Sieg allerdings bei Weitem nicht zu Ende: Nur Minuten nach der Urteilsverkündung rannte der euphorische Münsteraner im Foyer des Bundesarbeitsgerichts versehentlich in einen großen Spiegel. Um sich vor den unausweichlichen sieben Jahren Unglück zu schützen, gab er umgehend bekannt, sich bis 2023 freinehmen zu wollen, woraufhin ihn sein Chef erneut fristlos entließ. Gegen die Kündigung will Michael W. gerichtlich vorgehen.
Idee: mo; dan, ssi; Fotos: Shutterstock
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