Seoul, Hamburg (dpo) - Der südkoreanische Elektronikhersteller LG mahnt seit einigen Tagen in Deutschland die Verwendung der Wortmarke "LG" (=Liebe Grüße/Lieben Gruß) durch Privatpersonen ab. Dabei verlangen die Anwälte des Unternehmens eine Zahlung von 800 Euro sowie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung. Unter den Abgemahnten ist die Empörung groß.
"Ich habe nur einen Post auf die öffentliche Facebook-Pinnwand einer guten Freundin von mir gestellt und 'LG Steffi' druntergeschrieben. Mehr nicht", berichtet etwa die 24-jährige Stefanie Vatter aus Mainz. "Dass ich jetzt 800 Euro zahlen soll, ist doch ein schlechter Witz!"
So schnell kann's gehen. Aber vor allem: Was macht Max denn jetzt? |
Für die rechtlichen Vertreter von LG hingegen ist die Sachlage eindeutig: "Wer öffentlich die Buchstabenkombination 'LG' benutzt, verletzt damit die Wortmarkenrechte der LG Group", so Hagen Nechmeier von der Anwaltskanzlei Klawan, Nechmeier & Nechmeier, die das Unternehmen vertritt. "Wir sind der Auffassung, dass Leute, die mit LG grüßen, vorsätzlich den guten Namen unseres Mandanten missbrauchen, um sich selbst in einem positiven Licht darzustellen."
Viermal am Tag sucht die Kanzlei das Internet mithilfe eines firmeneigenen Suchalgorithmus nach Rechtsverstößen ab. Pro Tag können auf diese Weise rund 300 Mahnbescheide versendet werden.
Da die Buchstabenkombination LG besonders häufig in privater Kommunikation, etwa in E-Mails, SMS- oder WhatsApp-Nachrichten, genutzt wird, sind die Anwälte oft auf externe Hinweisgeber angewiesen: "Wir benötigen lediglich Namen und Handynummer des Wortmarkenverletzers sowie einen Screenshot von der Tat." 50 Euro "Finderlohn" ist der Kanzlei ein derartiger Hinweis nach eigenen Angaben wert.
Verbraucherschützer raten, vorerst auf die Grußformel LG zu verzichten. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte lieber auf Alternativen wie "LiGr", "Samsung" (Schöne absolut magische sehr unglaublich nette Grüße) und "HDGDL" zurückgreifen.
dan, ssi; Idee: Synapsenkitzler; Foto oben [M]: Dirk Vorderstraße, CC BY 3.0; Erstveröffentlichung: 9.2.16