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Deutsches Reinheitsgebot wird um Zutat Glyphosat erweitert

Berlin (dpo) - Der Deutsche Brauer-Bund bessert nach: Erstmals seit 500 Jahren wird das berühmte Reinheitsgebot von 1516 um eine weitere Zutat erweitert. Künftig darf in reinem Bier neben Hopfen, Malz, Hefe und Wasser auch das Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat enthalten sein. Damit passt der Verband nach eigenen Angaben seine Regeln an die veränderte Braupraxis im 21. Jahrhundert an.

Nach 500 Jahren war es ohnehin Zeit, das alte Ding mal wieder zu überarbeiten.
"Ab sofort darf neben Hopfen, Malz, Hefe und Wasser auch Unkraut­vernichtungsmittel wie zum Beispiel Glyphosat ins Bier", erklärt Hans-Peter Schnells, der Präsident des Brauer-Bunds. Darauf habe man sich gemeinsam mit dem Landwirtschaftsministerium geeinigt. "Das ist nicht nur bekömmlich und vollkommen ungefährlich, wie Wissenschaftler des unabhängigen Monsantoinstituts bestätigen, es sorgt auch dafür, dass unser gutes deutsches Bier zu 100 Prozent unkrautfrei bleibt", so Schnells. Eine feine Prise Pestizid zwischen 0,46 (Augustiner) und 29,74 Mikrogramm (Hasseröder) pro Liter verleihe dem Bier zudem eine aufregend würzige Note.
Gleichzeitig wettert Schnells gegen all diejenigen, die nun die Aufnahme von Unkrautvernichtungsmitteln als Skandal anprangern: "Natürlich kommen jetzt diese ganzen sogenannten Verbraucherschützer aus ihren Löchern gekrochen und empören sich. Ich nehme solche Gestalten ohnehin nicht ernst. Bei denen ist Hopfen, Malz und Glyphosat verloren."
fed, ssi, dan; Foto oben [M]: Shutterstock
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