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Waldbrandgefahr: Raketen und Böller an Silvester verboten

Offenbach (dpo) - Für viele Deutsche könnte es ein Jahreswechsel ohne Feuerwerk werden: Wegen erhöhter Waldbrandgefahr haben die örtlichen Behörden in großen Teilen der Bundesrepublik das Zünden von Böllern und Feuerwerkskörpern im Freien bis einschließlich 5. Januar untersagt. Zuwiderhandlung wird als vorsätzliche Brandstiftung gewertet und empfindlich bestraft.

Nur in den grünen und gelben Gebieten darf im Freien geböllert werden.
"Verantwortlich für die derzeitige Gefahrenlage ist das für die Jahreszeit ungewöhnlich sommerliche Wetter", erklärt Rüdiger Hellwig vom Deutschen Wetterdienst. "Die Wälder sind nicht nur trocken, es liegt auch noch überall Herbstlaub herum. Ein Funke genügt."
Selbst in Großstädten sei die Lage kritisch, da nicht ausgeschlossen werden könne, dass Feuerwerkskörper dennoch in einen Wald fliegen. "Schon eine einzige verirrte Rakete kann eine Katastrophe auslösen", so Hellwig.
Nur in einigen wenigen Regionen Deutschlands (siehe Karte rechts) darf geböllert werden wie immer.
Überall andernorts ist der Einsatz folgender Produkte im Freien verboten: Chinaböller, Raketen, Knallerbsen, Mehr-Schuss-Feuerwerksbatterien, Wunderkerzen, Kanonenschläge, Knallfrösche, Zündhölzer. Sie dürfen nur innerhalb geschlossener Räume verwendet werden.
Zigaretten dürfen geraucht werden, allerdings nur, sofern ein Eimer Wasser oder ein Feuerlöscher bereitsteht.
Unbedenklich hingegen sind Laserpointer, Konfetti, Partytröten, Luftschlangen und das Erzeugen von Knallgeräuschen mit den Lippen.
ssi, dan; Idee: tne
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