Berlin (dpo) - Cabriolets gelten als Spaßfahrzeuge – doch überschlägt sich der Wagen bei einem Unfall, kann damit schnell Schluss sein. Das Verkehrsministerium hat heute einen Gesetzentwurf vorgestellt, der künftig für mehr Sicherheit sorgen wird. Nach §21a Abs7 StVO müssen Cabriofahrer sowie alle weiteren Insassen ab 1.1.2019 neben einem Sicherheitsgurt auch einen Helm tragen.
Begründet wird das Gesetz mit neuesten Studien, die zeigen, dass Cabriofahrer im oberen Bereich des Fahrzeugs deutlich schlechter geschützt sind als Insassen eines geschlossenen Pkw.
Orientiert haben sich die Initiatoren an der Rechtslage für Motorrad- und Quadfahrer, bei denen sich die Helmpflicht schon längst bewährt hat. Nun sollen auch Cabriofahrer mit einem Helm optimal gegen Steinflug oder herabstürzende Vögel geschützt werden – und nicht nur das: Überschlägt sich das Fahrzeug, können die Insassen sicher auf ihrem Helm abrollen.
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Meldung als Video:In ersten Tests zeigten sich Cabriofahrer zudem davon begeistert, dass ihnen ein Helm hervorragenden Schutz vor Regen und Fahrtwind bietet.
Zunächst sind ab Inkrafttreten des Gesetzes laut Verkehrsministerium zwei Jahre lang Motorradhelme zulässig – bis die Automobilindustrie ein Angebot an speziellen Cabriohelmen aufgebaut hat. Die besonderen Helme sollen den Fahrer noch besser schützen, bieten dabei jedoch gleichzeitig ein abnehmbares Verdeck, um bei gutem Wetter maximalen Fahrspaß zu garantieren.
fed, dan, ssi; Foto [M]: Shutterstock; Erstveröffentlichung: 17.8.15