Berlin (Archiv) - Gute Nachrichten für Immobilienbesitzer! Sie dürfen von ihren Mietern in diesem Jahr erstmals eine sogenannte 13. Monatsmiete verlangen, deren Höhe bis zu 65 Prozent einer regulären Monatsmiete entsprechen kann. Damit sollen Vermieter endlich mit regulären Arbeitnehmern gleichgestellt werden, die in vielen Branchen gegen Ende des Jahres mit einem Zusatzgehalt ("Weihnachtsgeld") rechnen können.
Die neue Regelung gab das Justizministerium heute nach monatelangen Beratungen mit dem Deutschen Vermieterverband in einer Stellungnahme bekannt. Auf Seiten der Vermieter herrscht über den Beschluss hohe Zufriedenheit.
"Wir sind mehr als froh, dass diese himmelschreiende Ungerechtigkeit nun endlich beseitigt ist", erklärte der DVV-Vorsitzende Jost von Hagenstett. "Seit Jahrzehnten müssen wir geschundenen Vermieter mitansehen, wie Angestellte an Weihnachten mit ihrem 13. Monatsgehalt prahlen. Jetzt bekommen auch wir endlich das nötige Kleingeld, um unsere Lieben beschenken zu können. Schließlich mühen wir uns das ganze Jahr zum Wohle unserer Mieter ab, indem wir regelmäßig ihre Zahlungen in Empfang nehmen und in weitere Immobilien investieren."
Bis spätestens 31. Dezember haben Vermieter jetzt Zeit, ihren Mietern mitzuteilen, ob sie die 13. Monatsmiete in Anspruch nehmen. Ob sie den Zuschlag auch rückwirkend für die letzten Jahrzehnte erheben können, wird derzeit noch diskutiert.
ssi, dan; Idee: mra; Foto oben: tmcphotos / Shutterstock; Erstveröffentlichung: 3.12.14
Die neue Regelung gab das Justizministerium heute nach monatelangen Beratungen mit dem Deutschen Vermieterverband in einer Stellungnahme bekannt. Auf Seiten der Vermieter herrscht über den Beschluss hohe Zufriedenheit.
"Wir sind mehr als froh, dass diese himmelschreiende Ungerechtigkeit nun endlich beseitigt ist", erklärte der DVV-Vorsitzende Jost von Hagenstett. "Seit Jahrzehnten müssen wir geschundenen Vermieter mitansehen, wie Angestellte an Weihnachten mit ihrem 13. Monatsgehalt prahlen. Jetzt bekommen auch wir endlich das nötige Kleingeld, um unsere Lieben beschenken zu können. Schließlich mühen wir uns das ganze Jahr zum Wohle unserer Mieter ab, indem wir regelmäßig ihre Zahlungen in Empfang nehmen und in weitere Immobilien investieren."
Bis spätestens 31. Dezember haben Vermieter jetzt Zeit, ihren Mietern mitzuteilen, ob sie die 13. Monatsmiete in Anspruch nehmen. Ob sie den Zuschlag auch rückwirkend für die letzten Jahrzehnte erheben können, wird derzeit noch diskutiert.
ssi, dan; Idee: mra; Foto oben: tmcphotos / Shutterstock; Erstveröffentlichung: 3.12.14