Regensburg (dpo) - Ein ungewöhnlicher Präzedenzfall: Das Landgericht Regensburg hat dem einstigen Psychiatriepatienten Gustl Mollath nach dem Freispruch am Donnerstag als Haftentschädigung sieben Extrajahre Lebenszeit zugesprochen. Aufgrund eines Urteils vom August 2006 war der 57-Jährige über einen ebenso langen Zeitraum in der geschlossenen Psychiatrie untergebracht.
Da "man unfreiwillig verlorene Jahre nicht mit Geld aufwiegen" könne, entschieden sich die Richter gegen eine sonst übliche finanzielle Reparation, so die Pressestelle.
Die zusätzliche Lebenszeit darf Mollath direkt an seine reguläre Lebensspanne anhängen. Dazu muss er im Falle seines Ablebens einem Amtsarzt den entsprechenden Gerichtsbeschluss vorlegen, um sieben weitere Lebensjahre zugesprochen zu bekommen.
fed, dan, ssi; Foto: Michael Förtsch, CC BY 3.0
Da "man unfreiwillig verlorene Jahre nicht mit Geld aufwiegen" könne, entschieden sich die Richter gegen eine sonst übliche finanzielle Reparation, so die Pressestelle.
Die zusätzliche Lebenszeit darf Mollath direkt an seine reguläre Lebensspanne anhängen. Dazu muss er im Falle seines Ablebens einem Amtsarzt den entsprechenden Gerichtsbeschluss vorlegen, um sieben weitere Lebensjahre zugesprochen zu bekommen.
fed, dan, ssi; Foto: Michael Förtsch, CC BY 3.0