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Stiftung Warentest benotet Landgericht München mit "Mangelhaft"

Berlin (dpo) - Die Stiftung Warentest hat das Landgericht München am Dienstagmorgen mit einem vernichtenden Urteil abgestraft. Die Note "Mangelhaft" begründet die Verbraucherorganisation mit "einem vorschnellen und ungerechten Urteil gegenüber einer neutralen Stiftung". Außerdem wollen die Waren- und Dienstleistungstester eine "grundlose Bevorzugung von Schokoladenproduzenten" festgestellt haben.

In einem am Montag spontan durchgeführten "Schnellcheck" wurden unterschiedliche Justizeinrichtungen getestet. Sieben Landgerichte standen dabei auf dem Prüfstand. Insgesamt mit einer positiven Bilanz: Sämtliche Institutionen, bis auf das Landgericht München, das mit einem "Mangelhaft" abgestraft wurde, bekamen die Note "Sehr gut".
"Bei der schlechten Note spielte vor allem ein gravierender Justizirrtum des Münchner Landgerichts aus der jüngsten Vergangenheit eine zentrale Rolle", heißt es im Testbericht. Und: "Urteile eines derart schlecht bewerteten Gerichtes haben quasi keinerlei Aussagekraft."
Welches Fehlurteil genau zu der mangelhaften Bewertung geführt hatte, wollte die Verbraucherorganisation aus Gründen der Verschwiegenheit nicht benennen.  Im Falle einer Revision im Interesse des Volkes wäre man jedoch "zu einer besseren Bewertung bereit".
fed, ssi
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