Berlin (dpo) - Ein neues Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) könnte schon bald die Rechte von Autofahrern signifikant stärken. In Anlehnung an bereits bestehende Regelungen zu Passagierrechten im Flug- und Bahnverkehr sollen künftig auch Kraftfahrzeugfahrer einen Teil der Fahrtkosten zurückerstattet bekommen, wenn es aufgrund "höherer Gewalt" zu Verzögerungen im Straßenverkehr kommt. Dazu zählen alle Verspätungen, die nicht selbst verschuldet sind.
Konkret ist eine Entschädigung von 25 Prozent der Fahrtkosten ab 60 Minuten Verspätung und 50 Prozent ab 120 Minuten vorgesehen. Zuständig für die Auszahlung ist das Verkehrsministerium, das eigentlich reibungslosen Straßenverkehr zu garantieren hat.
Pkw-Fahrer, die sich etwa aufgrund von Stau, Glatteis, Aquaplaning, Hagel, langsamen Traktoren, "roter Welle", Straßenschäden, Sonntagsfahrern, Baustellen oder Verkehrskontrollen verspäten, können ab Januar 2014 ein Fahrerrechte-Formular ausfüllen und entweder in der nächstgelegenen Autobahnmeisterei abgeben oder direkt an das Verkehrsministerium senden.
Auf der Ministeriumswebseite bmvbs.de soll außerdem ein Rechner-Tool eingerichtet werden, in das Spritkosten, Fahrzeugverschleiß und die Höhe der entrichteten Kfz-Steuer (bald auch Maut) eingegeben werden können, um die tatsächlich entstandenen Fahrtkosten überhaupt erst festzustellen.
Autofahrer, die mit ihrer quengelnden Familie unterwegs sind, haben zusätzlich zur anteiligen Rückerstattung der Fahrtkosten Anspruch auf ein Schmerzensgeld in Höhe von 20 Euro je angefangene Viertelstunde Verspätung und pro Kind und Ehepartner.
jds, ssi; Foto oben: © digitalstock - Fotolia.com
Konkret ist eine Entschädigung von 25 Prozent der Fahrtkosten ab 60 Minuten Verspätung und 50 Prozent ab 120 Minuten vorgesehen. Zuständig für die Auszahlung ist das Verkehrsministerium, das eigentlich reibungslosen Straßenverkehr zu garantieren hat.
Macht gleich viel mehr Spaß, wenn man einen Teil der Kosten wiederbekommt: Tanken |
Auf der Ministeriumswebseite bmvbs.de soll außerdem ein Rechner-Tool eingerichtet werden, in das Spritkosten, Fahrzeugverschleiß und die Höhe der entrichteten Kfz-Steuer (bald auch Maut) eingegeben werden können, um die tatsächlich entstandenen Fahrtkosten überhaupt erst festzustellen.
Autofahrer, die mit ihrer quengelnden Familie unterwegs sind, haben zusätzlich zur anteiligen Rückerstattung der Fahrtkosten Anspruch auf ein Schmerzensgeld in Höhe von 20 Euro je angefangene Viertelstunde Verspätung und pro Kind und Ehepartner.
jds, ssi; Foto oben: © digitalstock - Fotolia.com