Leipzig (dpo) - Das Bundesverwaltungsgericht hat heute den Glauben an einen baldigen Frühlingsbeginn offiziell als Religion anerkannt. In der Begründung heißt es, dass das Warten und Hoffen auf ein Ende des Winters eindeutige Parallelen zu dem Glauben an die irrationalen Heilsversprechen anderer Religionsgemeinschaften aufweist, und somit gemäß Artikel 140 des Grundgesetzes besonderen Schutz genießt.
Ein Sprecher des Gerichts erklärte gegenüber dem Postillon, die Ähnlichkeiten des Frühlingsglaubens mit den Vorstellungen vom Paradies und einem Leben nach dem Tod bei den etablierten Religionen seien geradezu frappierend: "Obwohl sie jeden Tag eines besseren belehrt werden, behaupten Anhänger des Frühlingskults mit verträumtem Blick, dass schon bald überall Blumen blühen werden und die Menschen ohne dicke Kleidung auf die Straße gehen können. Ähnlich wie andere Buchreligionen berufen sie sich dabei auf alte Überlieferungen aus längst vergangenen Tagen."
Es existieren sogar verschiedene Glaubensrichtungen. So behaupteten etwa meteorologistische Frühlingsgläubige, dass der Frühling am 1. März hätte beginnen müssen, während die astronomisch-orthodoxe Strömung vom 21. März ausging. Heute wissen wir, dass keine der beiden Gruppierungen recht hatte.
Die Entscheidung des Gerichtes wird nun eine Reihe von Veränderungen nach sich ziehen. So wird in den Schulen als zusätzliches Pflichtfach Frühlingslehre eingeführt, bei Gläubigen darf eine Lenzsteuer erhoben werden und das Verletzen von Frühlingsgefühlen kann als Blasphemie (§ 166 StGB) bestraft werden.
ssi; Foto oben: © evgenyatamanenko - Fotolia.com, Foto rechts: ARD
Ein Sprecher des Gerichts erklärte gegenüber dem Postillon, die Ähnlichkeiten des Frühlingsglaubens mit den Vorstellungen vom Paradies und einem Leben nach dem Tod bei den etablierten Religionen seien geradezu frappierend: "Obwohl sie jeden Tag eines besseren belehrt werden, behaupten Anhänger des Frühlingskults mit verträumtem Blick, dass schon bald überall Blumen blühen werden und die Menschen ohne dicke Kleidung auf die Straße gehen können. Ähnlich wie andere Buchreligionen berufen sie sich dabei auf alte Überlieferungen aus längst vergangenen Tagen."
Fernsehgottesdienst für Frühlingsläubige |
Die Entscheidung des Gerichtes wird nun eine Reihe von Veränderungen nach sich ziehen. So wird in den Schulen als zusätzliches Pflichtfach Frühlingslehre eingeführt, bei Gläubigen darf eine Lenzsteuer erhoben werden und das Verletzen von Frühlingsgefühlen kann als Blasphemie (§ 166 StGB) bestraft werden.
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