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Bundesweite Rückwärtsfahrpflicht soll Unfallrisiko drastisch reduzieren

Berlin (dpo) - Wer rückwärts fährt, kommt auch ans Ziel. Nach diesem Motto könnte bald der gesamte Straßenverkehr in Deutschland funktionieren, denn Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) arbeitet derzeit einen Gesetzesentwurf aus, demzufolge das Führen eines Kraftfahrzeugs aus Sicherheitsgründen nur noch im Rückwärtsgang erlaubt sein wird. Nur zum Ein- und Ausparken dürften die anderen Gänge weiterhin eingesetzt werden.

Zuvor hatte das Institut für Verkehrsforschung in einer Langzeitstudie herausgefunden, dass mit Abstand die wenigsten Unfälle im Rückwärtsgang passieren. Über 10 Jahre haben die Forscher Unfallopfer direkt am Unfallort besucht und nach dem letzten eingelegten Gang gefragt. "Nur etwa vier Prozent der Befragten haben den Rückwärtsgang genannt", so Jens Schlach, der Leiter der Studie. "Bei den wenigen Unfällen, die im Rückwärtsgang geschehen sind, handelte es sich fast immer nur um leichte Blechschäden."
So geht's bald vorwärts: Im Rückwärtsgang
Als weiteren Vorteil sehen die Forscher die Tatsache, dass der Fahrer bei einem Unfall im Rückwärtsgang nur sanft in den Sitz gedrückt wird, anstatt durch die Windschutzscheibe geschleudert zu werden.
Eine aktuelle Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Opinion Control zeigt, dass eine große Mehrheit in der Bevölkerung der Rückwärtsfahrpflicht wohlwollend gegenübersteht. So freuten sich viele Motoristen, dass sie in Zukunft nie wieder vom Gegenverkehr geblendet werden, da sie nur noch die weniger grellen Rücklichter entgegenkommender Fahrzeuge sehen würden. Andere lobten, dass sie bei Gesprächen mit Beifahrern auf der Rückbank diesen endlich direkt in die Augen sehen könnten.
Kritik kam lediglich von Verkehrsteilnehmern, die nicht mit dem Pkw unterwegs sind: Lkw-Fahrer monierten, dass ihnen ständig das Heck ausbrechen würde, wenn sie rückwärts fahren. Zudem fürchteten sie, vom lästigen Piepen wahnsinnig zu werden. Motorradfahrer wiederum erklärten, sie hätten üblicherweise überhaupt keinen Rückwärtsgang. Letzteren soll daher übergangsweise erlaubt werden, weiterhin die Vorwärtsgänge zu nutzen – allerdings rückwärts sitzend.
Damit sich Autofahrer an die neue Regelung langsam gewöhnen können, plant die Regierung eine mehrstufige Umstellung. Zunächst soll die Rückwärtsfahrpflicht nur auf Autobahnen und innerhalb geschlossener Ortschaften gelten. "Und wenn das läuft, dann kommen Landstraßen, Autobahnzubringer und der ganze Rest hinzu", so Alexander Dobrindt.
ssi, del; Idee: del; Foto rechts: © Nobilior - Fotolia.com; Hinweis: Erstmals erschienen am 25.1.12
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