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Amt des Bundespräsidenten tritt von Christian Wulff zurück

Berlin (dpo) – Es ist ein einmaliger Vorgang in der Geschichte der Bundesrepublik: Heute Mittag erklärte das Amt des Bundespräsidenten seinen Rücktritt von Christian Wulff sowie von sämtlichen verfassungsmäßigen Rechten und Pflichten. Das bisherige oberste Staatsamt ließ in einer Presseerklärung mitteilen, die nachhaltige Beeinträchtigung seines Ansehens durch den gegenwärtigen Amtsinhaber wiege zu schwer. Nur durch einen Verzicht des Amtes auf Christian Wulff und damit auf seine grundgesetzliche Position lasse sich weiterer Schaden von Deutschland abwenden.

Zu den Hintergründen verlautete aus dem Mitarbeiterstab des Präsidialamtes, Herrn Wulffs Salamitaktik beim Eingestehen von Fehlern, seine Versuche, Berichterstattung zu unterdrücken und seine halbherzige Entschuldigung hätten das persönlich sehr integre Amt zur Verzweiflung getrieben.
Höchstens noch Pundesbräsident: Wulff
"Ich habe 62 Jahre lang als angeblich höchstes Staatsamt ohne wirkliche Macht den Deppen für Deutschland gespielt und wurde in dieser Zeit auch von manchem Versager bekleidet, aber so einer wie Wulff ist mir noch nicht untergekommen", sagte das Amt des Bundespräsidenten, das mit Wulff inzwischen nur noch über dessen Anwälte kommuniziert.
Wie es nach dem überraschenden Rücktritt des Verfassungsorgans weitergeht, ist unklar, klafft nun doch eine große Lücke zwischen Artikel 53a und 62 des Grundgesetzes. Immerhin: Die Aufgabe, neue Gesetze zu unterzeichnen, könnte Verfassungsrechtlern zufolge auch ein einfacher Beamter mit Stempel oder eine Maschine übernehmen.
Gut möglich, dass für den nunmehr amtlosen Wulff, der selbst nach wie vor nicht an einen Rücktritt denkt, vorübergehend eine neue Amtsbezeichnung eingeführt wird. Vorstellbar wären etwa Bundeswulff, Bundesprimat, Buprä oder Pundesbräsident.
Walter Klotz, ssi; Foto links: Franz Richter, CC BY-SA 3.0
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