Bonn (dpo) - Der Deutsche Tierschutzbund hat die Herstellung und den Vertrieb von Honig aus Massentierhaltung auf Schärfste verurteilt. Die Verbraucher werden aufgefordert, solange auf den süßen Brotaufstrich zu verzichten, bis die Industrie auf artgerechte Bienenhaltung umgestiegen ist.
Tierschützerin Maike Mellinger zum Postillon: "Bienen werden für die Honigproduktion zu Zehntausenden in kleinen Kästen gehalten, in denen so wenig Platz ist, dass sie teilweise sogar übereinanderklettern müssen." Selbst bei der Herstellung von Bio-Honig sehe es nicht besser aus.
Auch medizinisch liegt vieles im Argen: So konnten die Tierschützer herausfinden, dass jede zehnte Biene nicht gegen die gängigsten Bienenkrankheiten geimpft ist. Hinzu kommt, dass tote Bienen häufig tagelang zwischen ihren Artgenossen liegengelassen werden.
Der Tierschutzbund erklärte, man könne Honig erst wieder mit gutem Gewissen konsumieren, wenn sich die Honigindustrie zu folgenden Schritten verpflichtet:
1. Kleingruppenhaltung: Pro Bienenstock dürfen maximal fünf bis acht Bienen gehalten werden.
2. Platz: Jede Biene braucht einen Auslauf von mindestens 15 Quadratzentimetern. Zwischen einzelnen Waben sollte stets ein Sicherheitsabstand von fünf Zentimetern gehalten werden.
3. Personal: Auf hundert Bienen muss mindestens ein Imker kommen. Königinnen bekommen einen Privatimker.
4. Gesundheit: Jede Biene sollte mindestens einmal im Monat vom Tierarzt untersucht werden.
5. Legeleistung: Die Eierproduktion einer einzelnen Königin darf maximal 1 Ei/Tag betragen.
6. Schlachtung: Wenn ältere Bienen keinen Honig mehr produzieren, dürfen sie geschlachtet und zu Bienenfleisch verarbeitet werden – allerdings nur wenn die Tiere zuvor mit einem Bolzenschussgerät betäubt wurden.
ssi; Foto unten: Alexander Z., CC BY-SA 3.0
Tierschützerin Maike Mellinger zum Postillon: "Bienen werden für die Honigproduktion zu Zehntausenden in kleinen Kästen gehalten, in denen so wenig Platz ist, dass sie teilweise sogar übereinanderklettern müssen." Selbst bei der Herstellung von Bio-Honig sehe es nicht besser aus.
Auf viel zu engem Raum gehalten: Bienen |
Der Tierschutzbund erklärte, man könne Honig erst wieder mit gutem Gewissen konsumieren, wenn sich die Honigindustrie zu folgenden Schritten verpflichtet:
1. Kleingruppenhaltung: Pro Bienenstock dürfen maximal fünf bis acht Bienen gehalten werden.
2. Platz: Jede Biene braucht einen Auslauf von mindestens 15 Quadratzentimetern. Zwischen einzelnen Waben sollte stets ein Sicherheitsabstand von fünf Zentimetern gehalten werden.
3. Personal: Auf hundert Bienen muss mindestens ein Imker kommen. Königinnen bekommen einen Privatimker.
4. Gesundheit: Jede Biene sollte mindestens einmal im Monat vom Tierarzt untersucht werden.
5. Legeleistung: Die Eierproduktion einer einzelnen Königin darf maximal 1 Ei/Tag betragen.
6. Schlachtung: Wenn ältere Bienen keinen Honig mehr produzieren, dürfen sie geschlachtet und zu Bienenfleisch verarbeitet werden – allerdings nur wenn die Tiere zuvor mit einem Bolzenschussgerät betäubt wurden.
ssi; Foto unten: Alexander Z., CC BY-SA 3.0